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RheinEnergie (Zur Startseite)

Fernwärme in Köln beziehen

Fernwärme ist sicher und klimafreundlich. Schauen Sie jetzt, ob Ihr Kölner Stadtteil bereits ans Netz angeschlossen ist und steigen Sie um.

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Siegel Energieverbraucherportal: TOP-Lokalversorger 2025, Strom, Gas und Wasser

Auszeichnung als TOP-Lokalversorger

Wir zählen zu den besten Energieversorgern Deutschlands.

Klima­schonende Energie­versorgung in Köln

Klimaschutz und der effiziente Einsatz von Energie gehen Hand in Hand. Ein guter Grund auf Fernwärme zu setzen. In unseren Heizkraftzwerken nutzen wir den eingesetzten Brennstoff (Erdgas), um gleichzeitig Strom und Wärme zu erzeugen. In Ballungsräumen wie Köln ist Fernwärme besonders sinnvoll, weil viele Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

Ihre Vorteile:

  • Fernwärme ist sicher, sauber und komfortabel

  • Sie eignet sich auch zur Warmwasserbereitung

  • Da Sie keine eigene Heizungsanlage im Haus haben, ist der Wartungsaufwand für Sie sehr gering

  • Brennereinstellung, Kessel- und Tankreinigung, Schornsteinfeger-Gebühren und zusätzliche Versicherungen entfallen

Preisinformation

Die folgenden Preise gelten vertragsgemäß vom 1. April 2026 bis 30. September 2026.

Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.

  • Bei Vertragsabschluss vor dem 30.11.2025

    Sondervertrag

    Fernwärme


    • Erstlaufzeit 5 Jahre

    • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

    • Kündigungsfrist 9 Monate

    • günstiger als die allgemeine Versorgung

    • 8,25 Cent/kWh

      Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge

    • 0,79 Cent/kWh 1)

      Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

    • 12,83 €/m³

      Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung)

    • 74,35 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

    • 63,03 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

  • Allgemeine Versorgung

    Fernwärme


    • unbefristete Laufzeit

    • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

    • Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende

    • 8,62 Cent/kWh

      Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge

    • 0,79 Cent/kWh 1)

      Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

    • 12,83 €/m³

      Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung)

    • 75,97 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

    • 64,65 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

1) Der ausgewiesene Emissionspreis beruht auf den derzeit verfügbaren Referenzwerten zur Ermittlung der Kosten für CO₂ Emissionen nach dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS). Da die endgültigen Angaben zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für die eingesetzten Erzeugungsanlagen durch die zuständigen Behörden (EU / Deutsche Emissionshandelsstelle – DEHSt) erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, kann der Emissionspreis derzeit nur vorläufig angegeben werden.

Preisinformation

Die folgenden Preise gelten vom 1. Januar bis 31. März 2026.

Aufgrund des Wegfalls der Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 1.1.2026 werden die Verbrauchspreise entsprechend angepasst.

Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.

  • Bei Vertragsabschluss bis 30.11.2025

    Sondervertrag

    Fernwärme


    • Erstlaufzeit 5 Jahre

    • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

    • Kündigungsfrist 9 Monate

    • günstiger als die allgemeine Versorgung

    • 9,46 Cent/kWh

      Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge

    • 1,07 Cent/kWh

      Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

    • 14,72 €/m³

      Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung)

    • 74,02 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

    • 62,76 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

  • Allgemeine Versorgung

    Fernwärme


    • unbefristete Laufzeit

    • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

    • Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende

    • 9,89 Cent/kWh

      Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge

    • 1,07 Cent/kWh

      Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

    • 14,72 €/m³

      Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung)

    • 75,62 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

    • 64,37 €/kW/a

      Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

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Das Kölner Fernwärmenetz

Wir bauen unser Fernwärmenetz stetig für unsere Kundinnen und Kunden aus. Dienstleistend übernimmt das für uns die RheinNetz GmbH. Auf der Karte sehen Sie, wo Sie schon heute Fernwärme in Köln beziehen können. Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und schauen Sie nach, ob wir auch Sie schon mit Fernwärme beliefern können.

Hinweis: Die Karte zeigt eine vereinfachte Darstellung unseres Fernwärmenetzes und ist nicht lagegenau. Die Karte ersetzt außerdem keine Leitungsauskünfte. Diese sind separat anzufragen.

Um die Karte interaktiv nutzen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis, denn der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Damit Ihr Browser nicht automatisch Daten an Google Maps übermittelt, laden wir die Karte erst, wenn Sie einverstanden sind. Mehr darüber finden Sie in unseren

Datenschutzinformationen

.

Netz Innenstadt

Heizkraftwerk Niehl 3

Am Molenkopf 3

50735 Köln

Details ansehen

Netz Innenstadt

Heizkraftwerk Niehl 2

Am Molenkopf 3

50735 Köln

Details ansehen

Netz Nord

Heizkraftwerk Merkenich

Merkenicher Hauptstr. 2

50769 Köln

Details ansehen

Netz Ost

Heizkraftwerk Merheim

Ostmerheimer Str. 557

51109 Köln

Details ansehen

Netz Innenstadt

Heizwerk Südstadt

Zugweg 29-31

50677 Köln

Details ansehen

Berechnung & Gesetze

Zertifizierter Wärmeeinsatz

Unsere Fernwärme erzeugen wir mit hocheffizienten Kraftwerken und generieren damit nicht nur einen Effizienzvorteil, sondern auch einen Umweltvorteil. Diesen Vorteil übernehmen Sie im Gebäudeenergieausweis, indem Sie unsere zertifizierten Primärenergiefaktoren zur Anwendung bringen.

Das heißt für Sie: Ein Gebäude mit Fernwärmeanschluss wird über den Energieausweis energetisch aufgewertet. Wir lassen den Primärenergiefaktor unserer Netze regelmäßig überprüfen. Damit ist diese Form der Heizung zukunftsorientiert und umweltschonend.

Primär­energie­faktoren & Treibhaus­gas­emissionen

Ein sehr starker Einflussfaktor auf die auszuweisende Höhe der CO

2

-Emissionen und auf die Ermittlung des Primärenergiefaktors ist die Berechnungsmethode. Sowohl für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen als auch für die Ermittlung des Primärenergiefaktors aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es verschiedene, zulässige Berechnungsmethoden. Die für den jeweiligen Anwendungsfall heranzuziehende Berechnungsmethode wird in der Regel von der entsprechenden Verordnung/Gesetz vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zu den Tabellen.

Gebäude­energie­gesetz / Gebäudemodernisierungsgesetz

Treibhausgasemissionen werden seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes stets mit Vorketten berechnet. Das bedeutet, dass der gesamte Lebensweg mit einbezogen wird, also die direkten Umwelteffekte plus die von den vorgelagerten Prozessketten ausgehenden Umwelteffekte, wie z.B. Förderung und Transport der Brennstoffe. Konkret führt dies zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Treibhausgasemissionen, obwohl sich an der jeweiligen Erzeugungsanlage und der Fahrweise der jeweiligen Anlage nichts geändert hat.

Hinweis: Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt, das das bisherige GEG ablösen soll. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten die nachfolgenden Regelungen des GEG unverändert weiter.

Was bedeutet das für Ihre Fernwärme?

Fernwärme bleibt auch im künftigen Rechtsrahmen ein zentraler Baustein für eine zukunftssichere Wärmeversorgung. Denn unabhängig davon, wie sich die gesetzlichen Anforderungen weiterentwickeln: Ein Fernwärmeanschluss bietet Ihnen Planungssicherheit und Unabhängigkeit von steigenden CO₂-Preisen für fossile Brennstoffe.

WärmenetzPrimärenergie­faktor 1)Primärenergie­faktor 2)Primärenergie­faktor 3)
Wärmenetz
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)
Primärenergie­faktor 1)
0,00
Primärenergie­faktor 2)
0,30
Primärenergie­faktor 3)
-
Wärmenetz
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)
Primärenergie­faktor 1)
-
Primärenergie­faktor 2)
-
Primärenergie­faktor 3)
0,7
Wärmenetz
Netz Ost (ehemals Merheim)
Primärenergie­faktor 1)
0
Primärenergie­faktor 2)
0,30
Primärenergie­faktor 3)
-
1)  

gem. § 22 (2) GEG:2020-08 i.V.m. FW 309-1:2020-11

2)  

gem. § 22 (3) GEG:2020-08; Liegt der ermittelte und veröffentlichte Wert des PEF eines Wärmenetzes ohne Erneuerbare Energien unter einem Wert von 0,3 ist als PEF der Wert von 0,3 zu verwenden.

3)  

gem. § 22 (4) GEG:2020-08 i.V.m. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle A.1; findet Anwendung, wenn der PEF nicht vom Fernwärmeversorgungsunternehmen ermittelt und veröffentlicht wurde.

WärmenetzCO2-Faktor 1)CO2-Faktor 3)Anteil KWK-Erzeugung 3)
Wärmenetz
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)
CO2-Faktor 1)
0 g CO2 eq./kWh
CO2-Faktor 3)
-
Anteil KWK-Erzeugung 3)
95,4 %
Wärmenetz
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)
CO2-Faktor 1)
-
CO2-Faktor 3)
300 g CO2 eq./kWh
Anteil KWK-Erzeugung 3)
91,4 %
Wärmenetz
Netz Ost (ehemals Merheim)
CO2-Faktor 1)
0 g CO2 eq./kWh
CO2-Faktor 3)
-
Anteil KWK-Erzeugung 3)
96,6 %
1)  

gem. § 22 (2) GEG:2020-08 i.V.m. FW 309-1:2020-11

3)  

gem. § 22 (4) GEG:2020-08 i.V.m. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle A.1; findet Anwendung, wenn der PEF nicht vom Fernwärmeversorgungsunternehmen ermittelt und veröffentlicht wurde.

CO2KostAufG

Gemäß CO2KostAufG müssen für Wärmelieferungen die bei der Wärmeerzeugung entstehenden CO

2

-Emissionen nach der "Finnischen Methode" für jedes Netz gesondert ermittelt werden.

Diese Ermittlung kann allerdings erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres erfolgen, da für die Berechnung die Energie-Einsatzmengen sowie die Wärme-Absatzmengen des jeweiligen Kalenderjahres erforderlich sind.

Da wir in der Fernwärme "rollierend" abrechnen, werden nicht alle Wärmezähler zum Stichtag 31.12. abgelesen und abgerechnet. Zwangsläufig basiert die Ermittlung der Wärme-Absatzmengen des betreffenden Kalenderjahres teilweise auf hochgerechneten Verbrauchsdaten.

Die Wärmelieferung der RheinEnergie erfolgt aus Wärmenetzen, die aus Wärmeerzeugungsanlagen gespeist werden, welche dem Europäischen Emissionshandel unterliegen. Für Wärme aus diesen Wärmeerzeugungsanlagen ist (gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b CO2KostAufG) als maßgeblicher Zertifikatepreis der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 8 Absatz 1 TEHG in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen.

Die Festpreise pro Emissionszertifikat nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BEHG gelten nicht.

Weiterhin führt die Ermittlung der CO

2

-Kosten nach der "Finnischen Methode" zu abweichenden Kostenergebnissen, im Vergleich zu dem von uns seit 2015 für alle Teilnetze einheitlich in Rechnung gestellten CO

2

-Arbeitspreis.

WärmenetzEmissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
Wärmenetz
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)
Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
0,229
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
0,215
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
0,216
Wärmenetz
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)
Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
0,427
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
0,360
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
0,365
Wärmenetz
Netz Ost (ehemals Merheim)
Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
0,217
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
0,216
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
0,213

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2022 (für das Kalenderjahr 2023) betrug 80,40 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2023 (für das Kalenderjahr 2024) betrug 83,68 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2024 (für das Kalenderjahr 2025) betrug 65,01 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2025 (für das Kalenderjahr 2026) betrug 73,86 €/t

www.dehst.de

Heizkostenverordnung

In der Heizkostenverordnung § 6a (3) 1. a) ist vorgeschrieben, welche Informationen der Vermieter den Mietern in der Heizkostenabrechnung anzugeben hat.

  • Hiezu gehören bei der Versorgung mit Fernwärme:

  • der Anteil der eingesetzten Energieträger

  • die jährlichen Treibhausgasemissionen

  • der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes

Im Rahmen der Heizkostenverordnung gibt es jedoch keine Festlegung auf eine bestimmte Berechnungsmethodik. Eine Aussage zur korrekten Auswahl der oben angegebenen Werte für die Verwendung in der Heizkostenabrechnung können wir als Versorger leider nicht treffen.

Informationspflichten gemäß FFVAV

  • Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers nach FFVAV und AVBFernwärmeV 2024

    PDF

Weitere Downloads

  • Anschlussanfrage Fernwärme

    Wollen Sie Fernwärme von uns beziehen, nutzen Sie dieses Dokument für eine Anfrage. (316 KB)

    PDF
  • Allgemeine Bedingungen Fernwärmeversorgung (AVBFernwärmeV)

    Lesen Sie hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Fernwärmebezug nach. (98 KB)

    PDF
  • Allgemeine Bedingungen Fernwärmeversorgung (ergänzende Bestimmungen)

    Lesen Sie hier ergänzende Geschäftsbedingungen für einen Fernwärmebezug nach. (19 KB)

    PDF
  • Technische Anschlussbedingungen für Fernwärme

    Lesen Sie hier, welche technischen Anforderungen Ihre Immobilie für einen Anschluss ans Fernwärmenetz erfüllen muss. (897 KB)

    PDF
  • Prüfbericht Durchführung Druckprobe

    PDF
  • Inbetriebsetzung Fernwärme

    PDF
  • Gutachten Fernwärme für Innenstadt-Deutz

    Der Nachweis über die energetische Bewertung nach FW 309-1:2014 zum Download. (119 KB)

    PDF
  • Gutachten Fernwärme für Merheim

    Lesen Sie hier, welcher Primärenergiefaktor dem Versorgungssystem Merheim bescheinigt wurde. (101 KB)

    PDF
  • Bescheinigung Fernwärme Innenstadt-Deutz

    Hier weisen wir den Energieeinsatz für das Fernwärmentz Innenstadt und Deutz aus. (357 KB)

    PDF
  • Bescheinigung Fernwärme Neue Stadt / Bocklemünd

    Finden Sie hier die Werte für den Energieeinsatz für das Fernwärmenetz neue Stadt und Bocklemünd. (570 KB)

    PDF
  • Bescheinigung Fernwärme Merheim

    Hier finden Sie eine Übersicht über die eingesetzte Energie für das Fernwärmenetz Merheim. (556 KB)

    PDF

Kontakt

Sie haben Fragen zum Fern­wärme­anschluss?

Wir beantworten sie gerne und informieren Sie über Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Mo-Do: 7:30 bis 17:00 Uhr


Fr: 7:30 bis 16:00 Uhr

Kontakt für Fernwärmekunden

Sie sind in ein Gebäude mit Fern­wärme gezogen?

Dann melden Sie sich mit Ihrem Fernwärme-Zählerstand bei uns an.

Mo-Fr: 8:00 bis 18:00 Uhr

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Verordnungen und ergänzende Bestimmungen zu Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme. Zum Nachlesen und Downloaden.

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