Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erklärt
Was sich beim Heizungstausch ändert und worauf Sie jetzt achten sollten.

GModG statt Heizungsgesetz: Was aus dem GEG wird
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, ab. Der gesetzliche Rahmen für Heizungstausch und Gebäudemodernisierung bleibt damit bestehen, wird aber vereinfacht und technologieoffener ausgestaltet.
Eine zentrale Änderung betrifft neue Heizungsanlagen*: Die 65‑Prozent‑Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Heizungstausch zwischen verschiedenen Lösungen wählen – zum Beispiel Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl.
*nach Inkrafttreten des Gesetztes, 29. Juli 2026
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen greift ab 2029 die sogenannte Bio‑Treppe. Der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt stufenweise an. Am langfristigen Ziel ändert das nichts: Gebäude sollen Schritt für Schritt klimaneutral mit Wärme versorgt werden.
Welches Heizsystem in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, der Infrastruktur und den langfristigen Kosten ab. Wir unterstützen Sie mit Informationen zum neuen Gesetz und mit Beratung zu passenden Wärmelösungen.
Das ändert sich für Eigentümerinnen und Eigentümer
Was das GModG für Privatkunden bedeutet
Die alte Heizung läuft weiter
Funktioniert Ihre Heizung, besteht grundsätzlich kein Anlass für einen vorsorglichen Austausch. Reparaturen bleiben grundsätzlich möglich. Prüfen Sie dennoch rechtzeitig, wie alt die Anlage ist, wie zuverlässig sie arbeitet und welche Lösungen verfügbar wären.
Technikoffen wählen
Je nach Gebäude können Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl infrage kommen. Entscheidend sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch weitere Voraussetzung wie verfügbare Flächen, Anschlussbedingungen und die Verfügbarkeit von Brennstoffen oder Wärmenetzen.
Langfristige Kosten prüfen
Vergleichen Sie die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Dazu gehören Anschaffung und Installation, mögliche Förderung, Energiepreise, CO
₂
-Kosten, Netzentgelte, Wartung, Reparaturen und die erwartete Lebensdauer der Anlage.
Was das GModG für Geschäftskunden bedeutet
Gebäudeportfolio im Blick
Erfassen Sie, welche Gebäude in den nächsten Jahren zur Modernisierung anstehen und wie sie genutzt werden. Prüfen Sie, welche Standorte in einem bestehenden oder geplanten Wärmenetz liegen, wo zentrale Heizzentralen bestehen und wo besondere Anforderungen an Leistung, Redundanz oder Flächen bestehen. So lassen sich Prioritäten im Portfolio setzen, anstatt jede Liegenschaft isoliert zu betrachten.
Investitionen strategisch planen
Vergleichen Sie Anschaffung, Installation, Netzanschluss, Umbauten, Finanzierung und mögliche Förderung. Für größere Portfolios kann eine gestufte Modernisierungsstrategie sinnvoller sein als eine Einzelentscheidung pro Gebäude.
Betriebskosten langfristig bewerten
Bewerten Sie Energiepreise, CO
2
-Kosten, Netzentgelte, Wartung, Betriebsführung, Verfügbarkeit, Redundanz, Liefernachweise und die Lebensdauer der Anlagen. Bei vermieteten Objekten sollten auch mietrechtliche Auswirkungen und die Umlage von Kosten geprüft werden.
Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
| Ab wann | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| Ab wann 2029 | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe 10 % |
| Ab wann 2030 | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe 15 % |
| Ab wann 2035 | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe 30 % |
| Ab wann 2040 | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe 60 % |
In vier Schritten zur passenden Wärmelösung
01
Gebäude prüfen
Zustand, Dämmung, Heizlast und Vorlauftemperatur erfassen.
02
Lokale Optionen klären
Wärmeplanung, Wärmenetz, Stromanschluss und Brennstoffversorgung bewerten.
03
Vollkosten vergleich
Alle Kosten wie Investition, Förderung, Netzentgelte und Wartung einbeziehen.
04
Entscheidung dokumentieren
Fachplanung, Fördervoraussetzungen und Nachweise vor Auftrag sichern.
Wie die RheinEnergie Sie unterstützt
Die RheinEnergie unterstützt Privat- und Gewerbekunden mit passenden Wärme- und Energielösungen.

Fernwärmeanschluss prüfen
In vielen Teilen Kölns ist Fernwärme bereits verfügbar. Auf der Fernwärme-Seite erhalten Sie Informationen zur Verfügbarkeit.

Wärme für Einfamilienhäuser
Für Privatkunden bietet die RheinEnergie attraktive Angebote. Wir beraten Sie gerne dazu, worauf es bei Ihrem Gebäude ankommt und welche Wärmelösung für Sie passt.
Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Muss eine funktionierende Heizung ausgetauscht werden?
Sind neue Gas- oder Ölheizungen noch möglich?
Welche Rolle spielt die Wärmeplanung?
Welche Lösung ist richtig?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für meine neue Heizung?
Offizielle Quellen und Aktualitätsstand
Maßgeblich sind der verkündete Gesetzestext, aktuelle Förderrichtlinien und die Umstände des Einzelfalls.
Weitere Infos finden Sie hier:
-
Bundesregierung:
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz -
BBSR:
GEG-Infoportal
Stand: 01.09.2026
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