Fördermittel im Überblick
Sie möchten Ihr Zuhause mit einer klimafreundlichen Heizung oder einer Photovoltaik-Anlage ausstatten? Wir haben die wichtigsten Fördermittel für Sie zusammengestellt.

Öffentliche Fördermöglichkeiten
Fördermittel von Bund und Ländern
Sie wollen die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern? Oder sich vor einem Kauf oder Bau dazu beraten lassen, wie Sie Ihr Haus klimafreundlich mit Strom und Wärme versorgen können? Das lohnt sich – und zwar gleich doppelt: Sie sparen langfristig Energie und Geld, und Bund, Land und Stadt unterstützen Sie dabei mit attraktiven Förderungen. Die passenden Förderprogramme finden Sie bei diesen Stellen:
Was bietet der Bund?
Was bietet das Land NRW?
Was bietet die Stadt Köln?
Förderungen für Heizungen
Klimafreundlich heizen lohnt sich
Wer seine alte Heizung gegen ein klimafreundliches System austauscht, kann kräftig sparen.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Seit Januar 2024 ist dafür die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zuständig. Ab Juli 2026 gelten neue Konditionen.
Gut zu wissen
-
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen bleibt erhalten, wird aber angepasst: Ab dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 Prozent und sinkt ab Anfang 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte.
-
Für die erste Wohneinheit werden zunächst maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Die Höhe der förderfähigen Kosten sinkt halbjährlich um 750 Euro.
-
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer kann zusätzlich ein zinsvergünstigter KfW-Ergänzungskredit infrage kommen – bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
-
Reine fossil betriebene Gas- oder Ölheizungen werden nicht über die BEG-Heizungsförderung bezuschusst.
| Förderbaustein | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | Zuschuss 30 % | Voraussetzung Ab 01.01.2027 voraussichtlich Aufteilung in 15 % Basis + 15 % „Made with Europe“-Bonus. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Zuschuss 16 % | Voraussetzung Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen. Halbjährliche Absenkung um 4 Prozentpunkte (nächste Absenkung Anfang 2027). |
| Einkommensbonus | Zuschuss 40 % / 30 % / 10 % | Voraussetzung Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 Euro 30 % bis 40.000 Euro 10 % bis 50.000 Euro Bei mind. einem minderjährigen Kind reduziert sich anzusetzendes Einkommen um einmalig 10.000 Euro. |
| Maximalförderung | Zuschuss 80 % | Voraussetzung Unabhängig von Boni- Kombination. Gedeckelt auf 28.000 Euro förderfähige Kosten (erste Wohneinheit). Halbjährliche Absenkung des Förderhöchstbetrags um 750 Euro (nächste Absenkung Anfang 2027). |
Effizienzmaßnahmen über das BAFA
Neben dem Heizungstausch fördert das BAFA weiterhin Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster, Außentüren), die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) und Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Zuschuss um fünf Prozentpunkte auf 20 Prozent.
Unser Tipp
Klimafreundlich heizen – ohne hohe Anfangsinvestition
Sie möchten klimafreundlicher heizen, aber die Anschaffungskosten sind Ihnen zu hoch? Mit unserem Mietmodell erhalten Sie eine moderne Wärmepumpe zum monatlichen Festpreis – inklusive Installation, Wartung und Reparatur. So profitieren Sie von niedrigeren Heizkosten, ohne sich um die Technik kümmern zu müssen.
Kontakt
/ansprechpartner-mustermann_1x1_432x432-8.webp)
Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
/photovoltaik_haus_paar_tg_16x9_439x247.webp)
/suerther_feld_ii_tg_16x9_439x247.webp)