Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 30.000 kWh profitieren seit März 2023 automatisch von den Preisbremsen. Sie werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 angewendet.
Strom
- Für 80 % Ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 40 ct/kWh (brutto)
- Der restliche Stromverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.
Gas
- Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 12 ct/kWh (brutto)
- Der restliche Gasverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.
Wärme
- Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 9,5 ct/kWh (brutto)
- Der restliche Wärmeverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.
Hinweis: Für Großverbraucher gelten abweichende Werte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zur Strompreisbremse, Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse.
Sie wollen nochmal in Ruhe nachlesen, wie die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse genau funktionieren? Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zu den Preisbremsen in einem Dokument auf deutsch, englisch und türkisch zusammengefasst.
Alle Kundinnen und Kunden der RheinEnergie profiteren ab März automatisch von der Vergünstigung. Sie haben Fragen zur Strompreisbremse? Wir beantworten sie.
Wir erklären, wie sich die Erdgaspreisbremse auf Ihre Abschläge auswirkt.
Wir haben alle Fragen und Antworten zur Wärmepreisbremse im Überblick.
Nach den jüngsten Entwicklungen in der Ukraine stellen sich viele Menschen die Frage, ob die Energieversorgung sicher ist. Wir beantworten sie.