
Umzug: Strom und Erdgas ganz einfach ummelden
Sie möchten Ihre neue Adresse mitteilen, Ihren Tarif ummelden, Ihren Stromanbieter wechseln? Hier finden Sie alle Informationen.

Die Umzugskartons sind schon gepackt?
Dann müssen Sie uns nur noch online Ihren neuen Wohnort und die Zählernummer mitteilen. Nach wenigen Klicks können Sie die RheinEnergie dann ganz einfach mit in Ihr neues Zuhause nehmen.
Ziehen Sie mit der RheinEnergie um, lehnen Sie sich entspannt zurück und wir wickeln alles für Sie ab.
Sie sind bereits Kunde der RheinEnergie und möchten sich ummelden?
Das können Sie mit wenigen Klicks direkt in unserem
OnlineServiceerledigen und so auch in Ihrem neuen Heim Kunde der RheinEnergie bleiben. Teilen Sie uns dazu einfach Ihren Umzug mit, sobald Sie die neue Adresse und Zählernummer zur Hand haben – spätestens jedoch sechs Wochen nach dem Einzug. Für die Ummeldung brauchen Sie:
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Aus- und Einzugsdatum
-
alte und neue Zählernummer
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Ihre neue Adresse
So läuft die Ummeldung ab:
Zum OnlineService
Umzugsprozess starten
Tarif auswählen
Umzug bestätigen
Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- und Adressummeldung? Dann
kontaktieren Sie unsbitte.
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Sie ziehen um und wollen zur RheinEnergie wechseln?
Wir helfen Ihnen gerne beim Wechsel zur RheinEnergie. In unserem
Tarifrechnerfinden Sie alle Angebote im Überblick. Melden Sie sich einfach bei uns, sobald der Umzug beschlossen ist – spätestens aber sechs Wochen nach Einzug.
So läuft der Wechsel zur RheinEnergie ab:
Tarif berechnen
Tarif auswählen
Tarif bestellen
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Häufige Fragen zum Umzug
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Das geht aktuell noch nicht – Sie können aber trotzdem ganz einfach Kundin oder Kunde der RheinEnergie bleiben. Geben Sie dazu einfach Ihre neue Adresse in unserem
Umzugsserviceein und wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot für Ihr neues Zuhause. Manchmal müssen wir kleine Anpassungen vornehmen, zum Beispiel wenn an Ihrem neuen Wohnort andere Netzentgelte anfallen. So oder so, auf diese Vorteile können Sie sich verlassen: Sie werden weiterhin zuverlässig von uns beliefert und behalten als registrierter Kunde Ihr Konto im
OnlineService. So haben Sie weiterhin eine praktische Übersicht über alle Zahlungen, Rechnungen und Ihren Verbrauch.
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Wie kann ich meinen Strom- oder Erdgasvertrag ummelden?
Im Falle eines Umzugs können Sie Ihren Strom- oder Erdgasvertrag ganz einfach mit in Ihr neues Zuhause nehmen. Melden Sie sich mit wenigen Klicks in unserem
OnlineServiceum.
Zum OnlineService
Umzugsprozess starten
Tarif auswählen
Umzug bestätigen
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Wann muss ich meinen Strom- oder Erdgasvertrag ummelden?
Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie Ihre neue Adresse und die Nummer Ihres Zählers kennen. Dieses Daten brauchen Sie für die Ummeldung im
OnlineService. Sind Sie schon eingezogen, müssen Sie sich spätestens sechs Wochen nach Einzug bei uns melden. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Ihren Tarif mitnehmen können. Melden Sie sich nicht innerhalb der 6-Wochen-Frist, können dadurch höhere Kosten auf Sie zukommen.
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Was passiert mit meinem Strom-/Erdgasvertrag beim Umzug?
Geben Sie in unserem
Umzugsserviceeinfach Ihre neue Adresse ein und wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot für die neue Lieferstelle. In den meisten Fällen können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Manchmal müssen wir kleine Anpassungen vornehmen, zum Beispiel wenn an Ihrem neuen Wohnort andere Netzentgelte anfallen. So oder so, auf diese Vorteile können Sie sich verlassen: Sie werden weiterhin zuverlässig von uns beliefert und behalten als registrierter Kunde Ihr Konto im
OnlineService. So haben Sie weiterhin eine praktische Übersicht über alle Zahlungen, Rechnungen und Ihren Verbrauch.
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Was brauche ich, um einen Umzug zu melden?
Für Ihren Umzug benötigen wir für die Versorgung in Ihrem neuen Zuhause folgende Daten von Ihnen:
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Aus- und Einzugsdatum
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Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
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Neue Adresse
Wenn Sie Ihren Zählerstand zur Hand haben, können Sie diesen direkt angeben. Andernfalls überspringen Sie einfach den Punkt in unserem
Umzugsserviceund reichen die Angabe nach.
Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- oder Adressummeldung? Bitte
kontaktieren Sie uns.
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Muss ich bei der Ummeldung doppelt zahlen?
Bei einer Ummeldung Ihres Vertrags zahlen Sie nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben. Wenn sich Ihre Mietverträge aber überschneiden und Sie zum Beispiel in beiden Wohnungen heizen, müssen Sie auch die Heizkosten für beide Wohnungen tragen, solange der Mietvertrag auf Sie läuft.
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Ich habe bereits einen Vertrag bei der RheinEnergie. Wie kann ich einen neuen Vertrag für mein neues Zuhause anmelden?
Wenn Sie umziehen, nutzen Sie bitte unseren
OnlineService. Dort machen wir Ihnen ein passendes Angebot für Ihr neues Zuhause – auch wenn Sie einen zusätzlichen Tarif abschließen möchten.
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Kann ich meinen Verbrauch und Abschlag bei meinem Umzug anpassen?
Ja, Sie können Ihren Abschlag direkt im
OnlineServiceändern, wenn Sie RheinEnergie-Kunde bleiben. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Sie wissen, dass umzugsbedingt Ihr Verbrauch steigt oder sinkt. Wenn Sie zum Beispiel in eine größere Wohnung ziehen oder künftig mehr Menschen zusammenleben, erhöht sich in der Regel der Verbrauch. Verkleinern Sie sich oder heizen Sie zum Beispiel nicht mehr mit Strom, sinkt der Verbrauch meist.
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Wie kann ich beim Umzug zur RheinEnergie wechseln?
Der Umzug in ein neues Heim ist die ideale Gelegenheit, um über einen neuen Stromanbieter nachzudenken. In nur wenigen Schritten können Sie zur RheinEnergie wechseln. In unserem
Tarifrechnerfinden Sie alle unsere Angebote im Überblick. Melden Sie sich am besten bei uns, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens aber sechs Wochen nach Einzug. Weitere Infos zum Thema finden Sie auf unserer Seite zum
Anbieterwechsel.
So einfach funktioniert der Wechsel zur RheinEnergie:
Tarif berechnen & auswählen
Daten eingeben
Zählernr. & -stand eingeben
Bisherigen Versorger angeben
Vertrag abschließen
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Kann ich auch Kunde der RheinEnergie bleiben, wenn ich aus Köln oder NRW wegziehe?
Auch wenn Sie außerhalb der rheinischen Region umziehen, können Sie von uns versorgt werden. Wir melden Sie einfach an der bisherigen Lieferstelle, also an Ihrem alten Zuhause, ab und im neuen Zuhause an. Sie müssen nur einen neuen passenden Tarif auswählen. Das geht aber ganz einfach und mit wenigen Klicks in unserem
Umzugsservice.War das hilfreich?
Ich war schon mal Kunde bei der RheinEnergie. Kann ich mich jetzt einfach wieder anmelden?
Wir freuen uns, wenn Sie zu uns zurück kommen. Schauen Sie gerne in unserem
Tarifrechnernach einem passenden Angebot. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zum Thema
Anbieterwechsel.
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Wie kann ich als Vermieter einen Mieterwechsel melden?
Der Stromvertrag ist Mietersache. Sie sollten bei der Schlüsselübergabe allerdings gemeinsam mit dem ehemaligen Mieter auch den aktuellen Stromzählerstand notieren und dem neuen Mieter bei Einzug mitteilen. So helfen Sie bei einem nahtlosen Mieterübergang.
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Kann ich beim Umzug meinen Strom auf eine andere Person ummelden?
Möchten Sie umziehen und den Stromvertrag zum Beispiel auf Ihren bisherigen Mitbewohner oder Ihre bisherige Mitbewohnerin ummelden, müssen Sie Ihren Vertrag leider kündigen. Der neue Mieter oder die neue Mieterin muss einen neuen Vertrag bei uns abschließen. Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.
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Gibt es beim Umzug eine Sonderkündigungsfrist?
Ist die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags bereits abgelaufen, können Sie von der Sonderkündigungsfrist Gebrauch machen. Sie müssen uns dann spätestens zwei Wochen vor Auszug informieren, um Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Endabrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen.
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Was muss ich am Umzugstag beachten?
Notieren Sie sich am Tag des Umzugs die Zählernummer und den Zählerstand aller Zähler, die zu Ihrem alten und neuen Zuhause gehören. Sie können sich auch ein Foto der beiden Zählerstände machen.
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Wie kann ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen und den Strom abmelden?
Schade, dass Sie uns verlassen wollen – wir würden Sie auch gerne nach Ihrem Umzug als Kunden behalten und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr neues Zuhause. Rufen Sie uns dazu einfach an:
0221 1698 9999.
Steht Ihr Entschluss bereits fest, haben Sie bei einem Umzug eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, wenn die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags bereits abgelaufen ist. Sie müssen uns also spätestens zwei Wochen vor Auszug informieren. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Endabrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen. Weitere Infos finden Sie auf unserer
Kündigungsseite.
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Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?
Der Zählerstand sollte am Umzugstag abgelesen werden. Wenn Sie den Zählerstand erst später ablesen, wenden Sie sich an Ihren neuen und alten Vermieter. Häufig notieren Vermieter bei Ein- und Auszug im Wohnungsübergabeprotokoll die aktuellen Zählerstände. Haben Sie das nicht gemacht, können Sie den Vermieter noch bitten, die neuen oder alten Mieter zu fragen, mit welchem Zählerstand Sie den Zähler an- oder abgemeldet haben. Melden Sie sich nicht rechtzeitig bei uns, ermitteln wir Ihren Zählerstand durch den Netzbetreiber. Ist das nicht möglich, schätzen wir Ihren Zählerstand bei Auszug.
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