An- und Abmeldungen im Strom - nur noch im Voraus

Ab dem 6.6.2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich – nachträgliche Änderungen sind dann nicht mehr erlaubt. Eine neue gesetzliche Regelung verändert die Fristen bei allen Stromanbietern. Die neuen Vorgaben kommen von der Bundesnetzagentur.

Für Sie bedeutet das:

  • Schneller und einfacher Versorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden

  • Mehr Transparenz im Wettbewerb

  • An- und Abmeldung nur noch in die Zukunft möglich

Schon heute gilt eine Frist von 14 Tagen, wenn Sie aus- oder umziehen. Auch die entsprechenden Vertragslaufzeiten Ihres Stromvertrags, wenn Sie den Versorger wechseln möchten, bleiben gleich. In den meisten Fällen ändert sich daher für Sie zunächst nichts.

Zukünftig können wir Sie aber nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden, wenn Sie vergessen haben, uns Ihren Einzug oder Umzug mitzuteilen.

Informieren Sie uns am besten, sobald Sie wissen, dass sich bei Ihnen etwas ändert. Das geht am schnellsten über unseren

OnlineService

.

  • Wird sich bei meinen Vertragsbedingungen etwas ändern?

  • Was ist die rechtliche Grundlage für diese Änderung?

  • Warum erfolgen die Änderungen nicht erst zum 1.1.2026?

Umzug

Sie wollen umziehen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Vertrag für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme einfach mitnehmen können.

So läuft der Umzug ab
Mann liest Stromzähler ab

Zählerstand ablesen

Einmal im Jahr brauchen wir Ihren Zählerstand. Wir erklären Ihnen, wo Sie Ihren Zähler finden und wie Sie ihn ablesen.

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