
Gesetzliche Änderungen
An- und Abmeldungen im Strom - nur noch im Voraus
Ab dem 6.6.2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich – nachträgliche Änderungen sind dann nicht mehr erlaubt. Eine neue gesetzliche Regelung verändert die Fristen bei allen Stromanbietern. Die neuen Vorgaben kommen von der Bundesnetzagentur.
Für Sie bedeutet das:
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Schneller und einfacher Versorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden
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Mehr Transparenz im Wettbewerb
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An- und Abmeldung nur noch in die Zukunft möglich
Schon heute gilt eine Frist von 14 Tagen, wenn Sie aus- oder umziehen. Auch die entsprechenden Vertragslaufzeiten Ihres Stromvertrags, wenn Sie den Versorger wechseln möchten, bleiben gleich. In den meisten Fällen ändert sich daher für Sie zunächst nichts.
Zukünftig können wir Sie aber nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden, wenn Sie vergessen haben, uns Ihren Einzug oder Umzug mitzuteilen.
Informieren Sie uns am besten, sobald Sie wissen, dass sich bei Ihnen etwas ändert. Das geht am schnellsten über unseren
OnlineService.
Was ändert sich für mich?
Was muss ich bei An- oder Abmeldungen beachten?
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Ich ziehe nicht um, sondern möchte nur den Tarif wechseln. Was muss ich beachten?
Ändert sich für mich auch die An- und Abmeldung bei Erdgas?