Sie haben zum Beispiel ein Geschäft, eine Praxis oder Kanzlei? Dann ist unser grüner Gewerbestrom das richtige für Sie.´
Sie wünschen sich für Ihren Energiebedarf auf Ihre Anforderungen genau passende Lösungen? Mit uns haben Sie einen erfahrenen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
Wir haben passgenaue Stromprodukte für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienverwaltungen und beraten Sie individuell.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus 150 Jahren. Ihr Vorteil: Wir bieten Ihnen nur Produkte und Services an, die sich bei unseren Kunden bereits langfristig bewährt haben.
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz
Stand 1. November 2023
1)beinhaltet alle Privat und Gewerbekundenprodukte sowie Business-Ökostrom plus und Grünstrom-Individual
Geschäftskunden im Tarif TradeRegio Strom basis 50.000 kWh/Jahr
Stand 1. Januar 2024
Stromsteuer | Umlage nach §17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) | Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) | Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV)(2) | |
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01.01.2024 | Stromsteuer 2,05 ct/kWh | Umlage nach §17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 0,656 ct/kWh | Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 0,275 ct/kWh | Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV)(2) LV A' 0,643 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1) |
01.01.2023 | Stromsteuer 2,05 ct/kWh | Umlage nach §17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 0,591 ct/kWh | Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 0,357 ct/kWh | Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV)(2) LV A' 0,417 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1) |
(1)Letztverbrauchergruppen nach Strombezug je Abnahmestelle und Jahr:
LV A‘: Strommengen bis 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher)
LV B‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher außer LV C')
LV C‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Stromkosten >4% des Umsatzes)
(2)Beinhaltet die sogenannte Wasserstoffumlage gem §118 Abs. 6 EnWG
Die Angaben zur Höhe der Steuern und Umlagen entsprechen dem Stand vom 16. November 2023 und erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen können Sie online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber – also den Betreibern des Stromnetzes – einsehen ( www.netztransparenz.de). Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die kundenindividuell zutreffende Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.