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Barrierefreiheit dieser Website

Erklärung zur Website

Bericht

Die RheinEnergie AG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV NRW), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.rheinenergie.com/.

Beschreibung der Dienstleistung in Einfacher Sprache

Auf unserer Internetseite können Sie Verträge für Strom und Erdgas abschließen.


Wir bieten auch Trinkwasser und Fernwärme an.


Für Ihre Energieanlagen zu Hause gibt es verschiedene Lösungen.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Mit Energieanlagen meinen wir Dinge wie Solaranlagen zur Stromerzeugung, Aufladegeräte für Elektro-Autos, Wärmepumpen zur Heizung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BGG NRW und BITV NRW, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf einer Seite gibt es ein Listenelement, das nicht Teil einer Liste ist.

  • Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3


    Dies betrifft hauptsächlich Aufzählungszeichen.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2

  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2


    Dies sind Inhalte von Drittanbietern, die technische Umsetzung können wir nicht beeinflussen.

  • Auf mehreren Seiten gibt es 'iframe' Elemente, deren Beschriftungen bereits vergeben sind. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2


    Dies sind Inhalte von Drittanbietern, die technische Umsetzung können wir nicht beeinflussen.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribut-Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2

  • Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3

  • Auf einzelnen Seiten sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt.

  • Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.


    Vertragsabschlüsse sind hiervon nicht betroffen.

Methode der Bewertung

Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 12. Oktober 2026.

Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Darüber hinaus findet eine kontinuierliche manuelle Prüfung und Verbesserung jeglicher Inhalts-Bausteine statt.

Erklärung zum OnlineService

Bericht

Dieser Abschnitt ergänzt die „Barrierefreiheits-Erklärung“ der Webseite und gilt für den OnlineService (https://onlineservice.rheinenergie.com) der RheinEnergie AG.

Beschreibung der Dienstleistung in Einfacher Sprache

Im OnlineService können Kundinnen und Kunden vieles online erledigen. Zum Beispiel:

  • Verträge abschließen

  • sich einloggen oder registrieren

  • Verträge verwalten

  • Ihre persönlichen Daten ändern

  • Zählerstände mitteilen

  • Rechnungen und Dokumente ansehen

Einige Funktionen kann jeder nutzen. Für andere Funktionen muss man sich zuerst anmelden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der OnlineService der RheinEnergie wird fortlaufend hinsichtlich der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Barrierefreiheitsverordnung (BFSGV) sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 überprüft und optimiert.

Die Anwendung ist derzeit weitgehend vereinbar mit den geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen

  • Im OnlineService kann die Überschriftenstruktur auf einzelnen Seiten noch nicht durchgängig optimal sein (z. B. fehlende oder nicht strikt hierarchische Überschriften). | WCAG: 1.3.1

  • Es kann einzelne Elemente geben, die über Screenreader nicht vollständig richtig ausgegeben werden können. | WCAG: 4.1.2


Drittanbieter-Inhalte und -Komponenten

In Teilen des OnlineService können Dienste von Drittanbietern eingebunden sein. Auf die Barrierefreiheit von Inhalten und Funktionen dieser Drittanbieter haben wir nur eingeschränkten Einfluss.

Methode der Bewertung

Die Bewertung der Barrierefreiheit des OnlineService erfolgt fortlaufend im Rahmen der Entwicklung, insbesondere durch:

  • manuelle Prüfungen der Tastaturbedienbarkeit und Fokusführung

  • manuelle Screenreader-Tests

  • manuelle Kontrastprüfungen

  • automatisierte Prüfungen mit Google Lighthouse

Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 12. Oktober 2026.

Barriere melden

Die RheinEnergie AG bemüht sich, ihre Website barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollte Ihnen eine Barriere auf dieser Website auffallen, die noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet ist, teilen Sie uns dies bitte über das unten stehende Formular mit.

Dieses Kontaktformular entspricht der nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellenden Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (Feedback-Mechanismus).

Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Website oder um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.

Schlichtungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen


Fürstenwall 25


40219 Düsseldorf

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF (in Errichtung)


c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt


Postfach 39 11 55


39135 Magdeburg