Zum Hauptinhalt springen

Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetz

Das Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetz – kurz CO2KostAufG – ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- und/oder Wärmelieferant weisen wir daher seit Januar 2023 die Kosten für CO

2

auf Ihrer Rechnung aus.

Häufige Fragen

  • Warum werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

  • Wie werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

  • Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Vermieter bezieht die Energie)?

  • Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Mieter bezieht die Energie)?

  • Wo finde ich die Kohlendioxidkosten?

  • Wie werden die Kohlendioxidkosten berechnet?

  • Wie erfolgt die Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden?