Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetz
Das Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetz – kurz CO2KostAufG – ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- und/oder Wärmelieferant weisen wir daher seit Januar 2023 die Kosten für CO
2
auf Ihrer Rechnung aus.
Häufige Fragen
Warum werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Wie werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Vermieter bezieht die Energie)?
Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Mieter bezieht die Energie)?
Wo finde ich die Kohlendioxidkosten?
Wie werden die Kohlendioxidkosten berechnet?
Wie erfolgt die Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden?