
Gesetzliche Änderungen
An- und Abmeldungen im Strom sind nur noch im Voraus möglich.
Was die Änderung für Sie bedeutet
Seit dem 6.6.2025 sind nachträgliche An- oder Abmeldungen nicht mehr erlaubt. Diese neue gesetzliche Regelung verändert die Fristen bei allen Stromanbietern. Die neuen Vorgaben kommen von der Bundesnetzagentur.
Genauer gesagt, bedeutet dies:
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schnellere und einfachere Versorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden
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mehr Transparenz im Wettbewerb
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An- und Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft möglich
Schon vorher galt eine Frist von 14 Tagen, wenn Sie aus- oder umziehen. Auch die entsprechenden Vertragslaufzeiten Ihres Stromvertrags, wenn Sie den Versorger wechseln möchten, sind gleichgeblieben. In den meisten Fällen hat sich für Sie daher nichts geändert.
Mittlerweile können wir Sie aber nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden, wenn Sie vergessen haben, uns Ihren Einzug oder Umzug mitzuteilen.
Informieren Sie uns am besten, sobald Sie wissen, dass sich bei Ihnen etwas ändert. Das geht am schnellsten über unseren
OnlineService.
Ich möchte den Anbieter wechseln und mit den Tarifen der RheinEnergie beliefert werden. Was muss ich tun?


