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Die E-Rechnung – digital und bequem

Die elektronische Rechnung wird ab 2027 zur gesetzlichen Pflicht für Unternehmen und bringt viele Vorteile für Sie mit. Um Ihre Rechnungen auch künftig zuverlässig zuzustellen, bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Die E-Rechnungspflicht

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, Rechnungen elektronisch zu empfangen. Ab dem 01.01.2027 wird auch der Versand elektronischer Rechnungen für alle umsatzsteuerpflichtigen Firmen verpflichtend. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108).

Dieses Gesetz schafft die Basis für eine durchgehend digitale Verarbeitung der Umsatzsteuer. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung. Im ersten Schritt teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse mit, an die wir die E-Rechnung zukünftig senden.

Ihre E-Mail-Adresse für die E-Rechnung

Damit wir Ihnen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen rechtssicher und direkt per E-Mail zusenden können, benötigen wir Ihre aktuellen Kontaktdaten.

Vorteile der elektronischen Rechnung

  • Regelkonform abgerechnet

  • Schnelle Bearbeitung

  • Bessere Nachverfolgbarkeit

So einfach funktioniert die E-Rechnung

  1. 1.

    Empfang ermöglichen: Die E-Rechnung wird zum Standard für effiziente Abrechnungen im Geschäftskundenbereich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

  2. 2.

    Erfassungsformular absenden: Damit wir Ihnen ihre elektronische Rechnung zustellen können, füllen Sie bitte das

    Erfassungsformular

    mit der E-Mail-Adresse aus, an die wir spätestens ab dem 01.01.2027 die E-Rechnung senden werden.

  3. 3.

    E-Rechnung erhalten: Ab dem 01.01.2027 senden wir die E-Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse im ZUGFeRD-Format.

Das gilt für Rechnungsempfänger

Seit dem 01.01.2025 ist es für Unternehmen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verpflichtend, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Diese gesetzliche Grundlage führt dazu, dass die Zustimmung des Empfängers zur Übermittlung elektronischer Rechnungen nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen müssen Unternehmen und öffentliche Stellen ihrerseits sicherstellen, dass sie in der Lage sind, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Lieferanten

eine E-Mail-Adresse mitzuteilen

, damit die E-Rechnung zugestellt werden kann.

Es gibt zwei wesentliche Gründe für die verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen: Sie machen den Rechnungsprozess effizienter und gestalten ihn umweltfreundlicher.

ZUGFeRD

Die RheinEnergie stellt Sie spätestens ab dem 01.01.2027 automatisch auf das ZUGFeRD-Format um. Dieses besteht aus zwei Teilen:

  • visuelle Darstellung als PDF-Format

  • strukturierter, maschinenlesbarer XML-Teil

Das Rechnungsformat entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen.

Häufige Fragen

  • Auf welchem Weg bekomme ich meine E‑Rechnung?

  • Welche Vorgaben gelten ab 2027 für E‑Rechnungen?

  • Was ist das ZUGFeRD-Format?

  • Was bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung für mein Unternehmen?

  • Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nicht auf E‑Rechnungen umstellt?

Kontakt

Ihr Kontakt zu uns

E-Rechnung

Mo-Fr: 8:00 bis 18:00 Uhr