Hinweis: Diese Tarife sind nur für Wärmepumpen zugelassen, deren Verbrauch getrennt vom Haushalts- oder Allgemeinstrom gemessen wird und die im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechbar sind.
Schritt für Schritt zum Wärmepumpenstrom
01
Zählertyp bestimmen
Wählen Sie die Art des Zählers aus.
02
Tarif berechnen
Lassen Sie sich passende Tarife anzeigen.
03
Tarif auswählen & bestellen
Wählen Sie den passenden Tarif und schließen den Vertrag ab.
Gut zu wissen
Was ist eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe wandelt nicht einfach Strom in Wärme um. Wärmepumpen nutzen die kostenlose und erneuerbare Umweltwärme aus Boden, Luft und Abwasser und wandeln sie mit Hilfe von Strom in Heizwärme um. Beziehen Sie Ökostrom von der RheinEnergie, dann heizen Sie klimafreundlich, unterstützen die Klimawende vor Ort und verringern obendrein Ihren CO
2
-Fußabdruck.
Vorteile einer Wärmepumpe
Klimafreundlich
Reduktion der CO2-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Kostengünstig
Senkt Heizkosten durch die Nutzung von vorhandener Umweltwärme.
Energieeffizient
Minimiert den Verbrauch, maximiert die effektive Wärmeausbeute.
Vielseitig
Heizt das Haus im Winter und kühlen es im Sommer.
Unabhängig
Reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas bei Nutzung von Ökostrom.
Langfristig
Steigert den Wert der Immobilie dank zukunftssicherer Heizinfrastruktur.
Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom
Was ist der Unterschied zu Haushaltsstrom?
Der größte Unterschied ist der Preis. Wärmepumpenstrom ist gerechnet pro Kilowattstunde günstiger als Haushaltsstrom. Deswegen erfasst ein Doppeltarifzähler oder ein separater Zähler genau, wie viel Energie Sie zum Heizen verbrauchen.
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Ab welchem Verbrauch lohnt sich Wärmepumpenstrom?
Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, lohnt sich ein spezieller Tarif ab der ersten Kilowattstunde. Denn Heizstrom ist günstiger als Haushaltsstrom. In unserem Tarifrechner können Sie direkt testen, wie hoch Ihr monatlicher Abschlag für Ihre Wärmepumpe mit einem RheinEnergie-Tarif ist.
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Was sind die Voraussetzungen, um Wärmepumpenstrom zu beziehen?
Um den günstigeren Wärmepumpenstrom beziehen zu können, muss der Verbrauch Ihrer Wärmepumpe getrennt vom Haushaltsstrom gemessen werden, beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und unterbrechbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie im Tarifrechner einen passenden Tarif auswählen.
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Wie funktioniert Wärmepumpenstrom?
Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme und speist diese in das eigene Heizsystem ein. Ein Kühlschrank funktioniert nach dem gleichen Prinzip, nur dass er seinem Innenraum Wärme entzieht und an die Umwelt abgibt.
Eine Wärmepumpe arbeitet in drei Schritten:
1.
Die Wärmequellenanlage entzieht der Umwelt Wärme. Entnimmt sie diese Wärme der Luft, spricht man von Aerothermie. Stammt die Wärme aus der Erde, heißt es Geothermie und bei Wärme aus dem Grundwasser nennt man das Hydrothermie.
2.
Diese Umweltwärme nutzt die Wärmepumpe, um ein Kätemittel zu verdampfen. Der Dampf wird dann wiederum verdichtet und so weiter erhitzt. Diese Hitze gibt das Kältemittel dann an das Heizsystem Ihres Hauses ab und verflüssigt sich dadurch wieder.
3.
Der letzte Schritt der Wärmepumpe ist die Speicherung und Verteilung der Wärme.
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Gibt es Wärmepumpenstrom ohne Sperrzeiten?
Nein, das gibt es nicht. Die Sperrzeiten halten sich Netzbetreiber vor, um in Spitzenzeiten das Stromnetz zu entlasten. Im Gegenzug dafür erhalten Sie als Kundin oder Kunde vergünstigte Stromtarife für Ihre Wärmepumpe. Eine solche EVU-Sperre oder auch -Unterbrechung darf der Netzbetreiber aber maximal dreimal am Tag und nicht länger als zwei Stunden am Stück nutzen (siehe EnWG §14a).
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Warum ist Wärmepumpenstrom günstiger als Haushaltsstrom?
Das liegt daran, dass die Netzentgelte und die Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden für Wärmestrom günstiger sind. Die geringeren Kosten geben Stromlieferanten an ihre Kunden weiter. Von dieser Ersparnis können jedoch nur Kunden profitieren, deren Wärmepumpenstrom getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird und deren Wärmepumpen gemäß Energiewirtschaftsgesetz unterbrechbar sind.
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Wie wird Heizstrom abgerechnet?
Was ist ein Eintarifzähler?
Bei einem Eintarifzähler zahlen Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde den gleichen Preis – es wird also nur zu einem Tarif gezählt. Solche Eintarifzähler gibt es in digitaler und analoger Form.
Analoge Stromzähler
Bei diesen gibt ein schwarzes Zählwerk den aktuellen Zählerstand an. Dieses dreht sich mit jeder verbrauchten Kilowattstunde (kWh) ein Stück weiter. Die rot umrandete Zahl ist die Nachkommastelle. Weiter unten steht die Zählernummer entweder über einem Strichcode oder als “Nr.” gekennzeichnet.
Digitale Stromzähler
Auf einem kleinen Display sehen Sie den Zählerstand. Bei neuen Modellen wechseln sich dort verschiedene Werte ab oder Sie können diese von Hand durchschalten. Für die Abrechnung ist der „Bezug Gesamt“ beziehungsweise der Wert 1.8.0 wichtig. Die Zählernummer steht über oder unter dem Strichcode.
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Was ist ein Zwei-/Doppeltarifzähler?
Ein Doppeltarifzähler kann zwei unterschiedliche Tarifstufen in einem Zähler messen. Bei einem Wärmestromtarif für Doppeltarifzähler gelten unterschiedliche Preise für den am Tag und für den in der Nacht verbrauchten Strom. Der am Tag verbrauchte Strom wird zum teureren Hochtarif (HT) abgerechnet, der in der Nacht verbrauchte zum günstigeren Niedertarif (NT).
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Wie rechnen zwei Eintarifzähler ab?
Haben Sie zwei Eintarifzähler, erfasst der eine nur die von der Heizanlage verbrauchten Kilowattstunden, der andere den Haushaltstrom.
Wenn Sie einen Nachtspeicherofen haben, zählt der eine den Strom, den Sie tagsüber zum Hochtarif nutzen, der andere den Nachtstrom zum Niedertarif.
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Wie rechnet ein Zwei- bzw. Doppeltarifzähler ab?
Ein Zwei- oder auch Doppeltarifzähler unterscheidet ebenfalls zwischen dem Nieder- und Hochtarif. Haben Sie einen alten Zähler, sehen Sie hier zwei sich drehende Walzen, die den Verbrauch zum Hoch- und Niedertarif angeben. Bei digitalen Zählern wechseln sich die Anzeigen auf einem Display ab. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer
Wie rechnet ein Eintarifzähler & ein Zweitarifzähler ab?
Bei dieser Variante zählt der Eintarifzähler, wie viel Strom Sie für Ihren Haushalt verbrauchen. Der Zweitarif- oder Doppeltarifzähler ist für den Heizstrom zuständig und kann zwischen verbrauchtem Strom zum Hoch- und Niedertarif unterscheiden.
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Abhängig davon welchen Zähler Sie zuhause haben, wird der Heizstrom unterschiedlich abgerechnet. Dabei gibt es verschiedene Kombinationen aus Ein- und Zweitarifzählern. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Fragen zur Neuregelung für steuerbare Anlagen
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Nach § 14 a EnWG gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wärmepumpen
private (nicht-öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
Anlagen zur Kälteerzeugung
mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt.
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Warum sind diese Verbrauchseinrichtungen so wichtig?
Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, werden immer mehr Wärmepumpen und Wallboxen installiert. Das ist eine sehr positive Entwicklung, aber auch eine große Herausforderung für die Netzstabilität. Denn viele dieser Anlagen haben verglichen mit anderen Geräten, die Strom benötigen, eine höhere Leistung und werden außerdem häufig zur gleichen Zeit eingesetzt – zum Beispiel abends, wenn viele Elektroautos geladen werden. Das kann zu einer hohen Belastung für das Stromnetz werden.
So kann der Netzbetreiber durch das vorübergehende Drosseln der Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen z.B. durch eine Reduzierung der Ladeleistung der Wallboxen, eingreifen, den Engpass vermeiden und die Netzsicherheit gewährleisten. Diese Maßnahme wird daher als „netzdienliche Steuerung“ bezeichnet. Gesetzlich geregelt werden die Rahmenbedingungen für diese Steuerung im § 14a EnWG.
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Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage auch völlig abschalten?
Nein. Auch während einer sogenannten Steuerungsmaßnahme steht für die Verbrauchsanlagen immer eine Mindestleistung zur Verfügung, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.
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Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen der Verpflichtung zur netzdienlichen Steuerung. Doch auch viele bereits zuvor installierte Anlagen können von der reduzierten Netzentgelterregelung gemäß § 14a (neu) EnWG Gebrauch machen.
Für Bestandsanlagen, die bereits ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG in seiner alten Fassung erhalten, gilt eine Übergangsfrist. Sie können die bisherige Regelung unverändert bis zum 31. Dezember 2028 weiter nutzen. Anschließend treten auch für diese Anlagen die neuen Bestimmungen in Kraft.
Falls Ihre Bestandsanlage steuerbar und beim Netzbetreiber als solche gemeldet ist, haben Sie die Möglichkeit, bereits jetzt auf eine Vereinbarung nach der aktuellen Fassung des § 14a EnWG umzusteigen.
Zu diesem Zweck füllen Sie bitte das unten verlinkte Formular zum Vereinbarungswechsel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus und senden Sie es per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung noch nicht beim Netzbetreiber gemeldet ist, müssen Sie diese Anmeldung vor einem Wechsel vornehmen.
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber sind von den neuen Regelungen ausgenommen und können nicht in diese wechseln.
Nachtspeicherheizungen behalten die Netzentgeltreduzierung gemäß den bisherigen Bestimmungen unverändert bei und können nicht in die neue Regelung wechseln.
Nur für Wärmepumpenkunden: Für einen Wechsel in eine Vereinbarung mit reduzierten Netzentgelten nach den neuen Regelungen müssen Sie auch einen neuen Stromvertrag für Ihre Wärmepumpe abschließen. Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen wollen, rufen Sie uns an unter:
Welche Modelle gibt es für das reduzierte Netzentgelt?
Da sich die Anschlusssituation der Kunden deutlich voneinander unterscheiden können, sind von der Bundesnetzagentur verschiedene Varianten zur Netzentgeltreduzierung vorgesehen, sogenannte Module.
Modul 1 (Grundmodul)
pauschale Netzentgeltreduzierung
für Anlagen mit gemeinsamer Messung oder separater Messung
Abrechnung erfolgt mit der Stromrechnung
wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
Reduzierung darf nicht höher sein als das Netzentgelt
Modul 2
prozentuale Reduzierung des Netzentgelts-Arbeitspreises um 60 %
kein Netzentgelt-Grundpreis
nur möglich für Anlagen mit einer separaten Messung
Abrechnung erfolgt mit der Stromrechnung
wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
Reduzierung darf nicht höher sein als das Netzentgelt
Sofern Sie die Voraussetzungen für Modul 2 (separate Messung der Anlage) erfüllen, können Sie die Module wechseln.
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Wie wechsle ich die Netzentgeltreduzierung?
Sofern Sie die Voraussetzungen für Modul 2 erfüllen (siehe Frage „Welche Modelle gibt es für das reduzierte Netzentgelte?“) und falls Sie von der pauschalen zur prozentualen Netzentgeltreduzierung wechseln wollen, füllen Sie bitte das zugehörige Formular aus und lassen Sie und das ausgefüllte Dokument zukommen.
Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch mit dem Zeitpunkt, zu dem die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Sie sind verpflichtet, uns die Außerbetriebnahme unverzüglich mitzuteilen. Ansonsten sind wir berechtigt, die zu viel gezahlten Netzentgeltreduzierungen zurückzufordern.
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Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?
Damit das reduzierte Netzentgelt korrekt in der Stromrechnung berücksichtigt werden kann, ist es notwendig, dass der Betreiber der steuerbaren Anlage die Möglichkeit zur Steuerung dem zuständigen Verteilnetzbetreiber meldet. Ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber und die wesentlichen Informationen zu diesem finden Sie in Ihrer Stromrechnung unter der Überschrift „Weitere Informationen zu Preisen, Vertragslaufzeiten, Steuern, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber“.
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Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es?
Für Bestandsanlagen, die vor dem 01. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Für Nachtstromspeicherheizungen bleibt alles unverändert.
Unser Ökostrom ist zertifiziert, grün und wird direkt in Europa erzeugt. Was das heißt und warum wir alle Haushalte mit Ökostrom versorgen, erklären wir auf unserer Infoseite.