Die Bundesregierung hatte 2022 die Wärmepreisbremse per Gesetz beschlossen, um die hohen Wärmepreise für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Die Entlastungen galten seit März 2023.

Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet.​ Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Sie dürfen unbesorgt sein:​

Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen berücksichtigt.

Häufige Fragen zur Preis­bremse & Soforthilfe
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