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Junger Mann steht lächelnd vor seinem Thermostat und stellt es ein.

Informationen zum Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz

Sie wollen wissen, was mit dem CO2KostAufG auf Sie zukommt? Wir beantworten Ihre Fragen.

Das Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG) ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- oder Wärmelieferant weisen wir daher ab Januar 2023 die Kosten für CO

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auf Ihrer Rechnung aus.

Fragen und Antworten

  • Warum werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

  • Wie werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

  • Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Vermieter die Energie bezieht?

  • Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Mieter die Energie bezieht?

  • Wie erfolgt die Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden?

  • Wo finde ich die Kohlendioxidkosten?

  • Wie werden die Kohlendioxidkosten berechnet?

Aufteilung der Kosten

Kohlendioxidausstoß*Anteil MieterAnteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a100 %0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a90 %10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a80 %20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a70 %30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a60 %40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a50 %50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a40 %60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a30 %70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a20 %80 %
>= 52 kg CO2/m2/a5 %95 %

*des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Weitere Informationen

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