Barrierefreiheit dieser Website
Barrierefreiheits-Erklärung
Bericht
Die RheinEnergie AG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.rheinenergie.com/ veröffentlichten Webseite der RheinEnergie AG.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
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Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
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Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
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Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
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Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
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Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
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Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente, deren Beschriftungen bereits vergeben sind. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
Dies sind Inhalte von Drittanbietern, die technische Umsetzung können wir nicht beeinflussen.
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Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribut-Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
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Auf einer Seite sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt. | WCAG: 1.3.5
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Auf einer Seite fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
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Auf mehreren Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
Methode der Bewertung
Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 23. Juni 2025.
Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Barriere melden
Die RheinEnergie AG bemüht sich, ihre Website barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollte Ihnen eine Barriere auf dieser Website auffallen, die noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet ist, teilen Sie uns dies bitte über das unten stehende Formular mit.
Dieses Kontaktformular entspricht der nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellenden Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (Feedback-Mechanismus).
Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Website oder um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der
Internetseite der Schlichtungsstellefinden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon:
030 18527-2805Fax:
030 18527-2901E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.deInternet:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/