Barrierefreiheit dieser Website
Barrierefreiheits-Erklärung
Bericht
Die RheinEnergie AG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV NRW), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.rheinenergie.com/.
Beschreibung der Dienstleistung in Einfacher Sprache
Auf unserer Internetseite können Sie Verträge für Strom und Erdgas abschließen.
Wir bieten auch Trinkwasser und Fernwärme an.
Für Ihre Energieanlagen zu Hause gibt es verschiedene Lösungen.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Mit Energieanlagen meinen wir Dinge wie Solaranlagen zur Stromerzeugung, Aufladegeräte für Elektro-Autos, Wärmepumpen zur Heizung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BGG NRW und BITV NRW, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
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Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
Vertragsabschlüsse sind hiervon nicht betroffen.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
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Auf einer Seite gibt es einen Link ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
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Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
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Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
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Auf mehreren Seiten gibt es 'iframe' Elemente, deren Beschriftungen bereits vergeben sind. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
Dies sind Inhalte von Drittanbietern, die technische Umsetzung können wir nicht beeinflussen.
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Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribut-Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
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Auf einer Seite sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt. | WCAG: 1.3.5
Dies ist eine bewusste Entscheidung, da die korrekten Werte für 'kein autocomplete' von Browsern zum Teil nicht in der gewünschten Weise erkannt werden.
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Auf einer Seite fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
Methode der Bewertung
Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 7. November 2025.
Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Darüber hinaus findet eine kontinuierliche manuelle Prüfung und Verbesserung jeglicher Inhalts-Bausteine statt.
Barriere melden
Die RheinEnergie AG bemüht sich, ihre Website barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollte Ihnen eine Barriere auf dieser Website auffallen, die noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet ist, teilen Sie uns dies bitte über das unten stehende Formular mit.
Dieses Kontaktformular entspricht der nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellenden Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (Feedback-Mechanismus).
Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Website oder um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Schlichtungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg