Fördermittel im Überblick
Sie möchten Ihr Zuhause mit einer klimafreundlichen Heizung oder einer Photovoltaik-Anlage ausstatten? Wir haben die wichtigsten Fördermittel für Sie zusammengestellt.

Öffentliche Fördermöglichkeiten
Fördermittel von Bund und Ländern
Sie wollen die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern? Oder sich vor einem Kauf oder Bau dazu beraten lassen, wie Sie Ihr Haus klimafreundlich mit Strom und Wärme versorgen können? Das lohnt sich – und zwar gleich doppelt: Sie sparen langfristig Energie und Geld, und Bund, Land und Stadt unterstützen Sie dabei mit attraktiven Förderungen. Die passenden Förderprogramme finden Sie bei diesen Stellen:
Was bietet der Bund?
Was bietet das Land NRW?
Was bietet die Stadt Köln?
Förderungen für Heizungen
Klimafreundlich heizen lohnt sich - jetzt erst recht
Wer seine alte Heizung gegen ein klimafreundliches System austauscht, kann kräftig sparen. Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Seit Januar 2024 ist dafür die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zuständig.
Voraussetzung: Die neue Heizung muss mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen – so verlangt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Gut zu wissen
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Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 schrittweise alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Wer jetzt handelt, sichert sich den vollen Zuschuss.
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Seit dem 1. Januar 2026 müssen Außengeräte von Luft-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein (zuvor: 5 dB).
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Haushalte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von max. 90.000 Euro können zusätzlich einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit über die KfW beantragen.
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Reine Gasheizungen ohne erneuerbare Komponente und Ölheizungen sind nicht förderfähig.
| Förderbaustein | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle, die eine klimafreundliche Heizung (mind. 65 % Erneuerbare Energien) einbauen. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung sowie einer Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist. |
| Einkommensbonus | 30 % | Bei selbstgenutztem Eigentum (zu versteuerndes Einkommen pro Haushalt und Jahr von max. 40.000 Euro). |
| Effizienzbonus | 5 % | Für besonders effiziente Wärmepumpen (Sole/Wasser) oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. |
| Maximalförderung | 70 % | Die Förderung ist auf max. 70 % gedeckelt. Förderfähige Kosten: höchstens 30.000 Euro (erste Wohneinheit). |
Effizienzmaßnahmen über das BAFA
Neben dem Heizungstausch fördert das BAFA weiterhin Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster, Außentüren), die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) und Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Zuschuss um fünf Prozentpunkte auf 20 Prozent.
Unser Tipp
Klimafreundlich heizen – ohne hohe Anfangsinvestition
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