Ab April muss die RheinEnergie die seit Januar deutlich gestiegenen Netzentgelte auf den Strompreis an alle Kunden weitergeben. Deswegen steigt sowohl der Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch der Grundpreis ab dem 1.4.24. Das Unternehmen gibt ausschließlich die gestiegenen Netzentgelte sowie eine weitere gestiegene staatliche Umlage (§-19-Strom-NEV-Umlage) weiter.

Im Netzgebiet der Rheinischen Netzgesellschaft steigt in der Grundversorgung Strom der Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde auf 41,90 Cent (vorher: 39.87 Cent, Steigerung 2,03 Cent). Der jährliche Grundpreis ab April beträgt 258,76 Euro (vorher: 219,09 Euro, Steigerung 39,66 Euro).

Das entspricht einer Steigerung von 7,6 Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden betragen die monatlichen Mehrkosten rund acht Euro.

Die RheinEnergie hat ihre Strompreise in der Grundversorgung sowohl im Oktober 2023 als auch im Januar 2024 deutlich gesenkt. Auch nach der Weitergabe der gestiegenen Netznutzungsentgelte liegt das Preisniveau der RheinEnergie in der Grundversorgung unter dem von Oktober 2023 (Arbeitspreis an diesem Datum: 44,91 Cent pro Kilowattstunde).

Bundesregierung hat Zuschuss kurzfristig gestrichen

Die jetzige Weitergabe der gestiegenen Netznutzungsentgelte erfolgt wegen einer kurzfristigen Entscheidung der Bundesregierung, einen seit Langem festgelegten Bundeszuschuss zur Deckelung der Netznutzungsentgelte ersatzlos zu streichen. Dies hat Auswirkungen auf alle, die Strom verbrauchen. Die Entscheidung kam zu spät, um sie bei der Preissenkung im Januar zu berücksichtigen.

Allen Kundinnen und Kunden der RheinEnergie stehen günstige Laufzeitverträge für Strom offen, mit denen man seinen Strompreis für zwölf oder 24 Monate fixieren kann. Die tagesaktuellen Konditionen finden sich auf der Unternehmens-Website.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten noch ein individuelles Anschreiben. Eine Anpassung der monatlichen Abschlagsbeträge ab April erfolgt NICHT automatisch. Alle genannten Preise sind brutto.