Gute Nachricht für die Kundinnen und Kunden der RheinEnergie, die Erdgas in der Grundversorgung der RheinEnergie beziehen: Zum 1. März 2024, noch in der Heizperiode, senkt das Unternehmen den Erdgaspreis deutlich. Somit reagiert die RheinEnergie schnellstmöglich auf die politischen Entscheidungen nach den Haushaltsberatungen.

Der Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde beträgt ab dem 1. März zunächst 12,06 Cent brutto, unter Berücksichtigung des aktuell noch gültigen Mehrwertsteuersatzes für Erdgas in Höhe von sieben Prozent. Aktuell liegt der Arbeitspreis bei 17,13 Cent je Kilowattstunde.

In diesem Fall beträgt die Ersparnis für einen Kölner Musterhaushalt mit 12.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch knapp 51 Euro pro Monat.

Da es dazu bislang keine Entscheidung der Politik gegeben hat, ist unklar, wann genau die Steuersenkung entfällt. Nach aktueller Rechtslage ist dies der 31. März 2024.

Nach Wiederansteigen der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent beträgt der Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 13,41 Cent.

Dann wirkt sich die Erdgas-Preissenkung beim gleichen Verbrauchsfall wie oben mit einer monatlichen Entlastung von 37,20 Euro brutto aus.

Die Grundpreise bleiben unverändert.

Neben der Grundversorgung bietet die RheinEnergie allen ihren Kundinnen und Kunden Festpreisverträge mit zwölf oder 24 Monaten Laufzeit zu günstigen Konditionen an. Diese lassen sich einfach online abschließen.

Alle von der Preisänderung im März betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten in Kürze ein ausführliches Schreiben mit Informationen zum jeweiligen persönlichen Tarif. Die RheinEnergie wird eine Senkung der Abschlagsbeträge für die Kunden automatisch vornehmen, diese müssen nichts tun.

Zum 1. Januar 2024 treten auch gesenkte Strompreise in der Grundversorgung in Kraft. Darüber hatte das Unternehmen bereits im Oktober informiert.