Auch wenn es eigentlich nicht erforderlich ist – viele Kundinnen und Kunden übermitteln gerne zum Jahreswechsel die aktuellen Zählerstände für den Verbrauch von Strom, Erdgas und Trinkwasser oder Fernwärme. Oft telefonisch, manchmal auch persönlich im Kundenzentrum, oder per Brief.

Dabei geht es viel einfacher und ohne Zeitstress: Wer wegen einer möglichst genauen Verbrauchsaufteilung am Jahreswechsel die Zählerstände für Strom oder Gas möglichst exakt zum Stichtag mitteilen will, muss das nicht am 30. Dezember oder dem 2. Januar tun. Dafür bleibt auch noch Zeit bis Mitte Januar 2024.

Die RheinEnergie akzeptiert Zählerstände vom 1. Januar problemlos bis Montag, 15. Januar, wenn diese über den OnlineService erfasst werden. Dort kann man nämlich ganz einfach das Ablesedatum mitvermerken. Ein grüner Haken zeigt auch an, ob der übermittelte Zählerstand plausibel ist.

Vorteile für die Kundinnen und Kunden:

  • Man muss nicht an den besonders stark nachgefragten Tagen um den Jahreswechsel im Kundenservice anrufen und erspart sich so die Wartezeit.
  • Außerdem kommen die online übermittelten Zählerstände direkt im Abrechnungssystem an – ohne Umwege.
  • Wer kein Online-Kundenkonto hat, kann die Zählerstände auch ohne Registrierung übermitteln, sofern man die Zähler- oder Kundennummer (steht auf der letzten Jahresrechnung) mit eingibt.

Wer aus der Grundversorgung in einen der günstigeren Laufzeitverträge mit zwölf oder 24 Monaten Preissicherheit wechseln möchte, kann dies ebenfalls einfach online tun. Genauso kann man die Monatsabschläge nach eigenen Vorstellungen in vernünftigen Grenzen anpassen.