Nachdem die RheinEnergie bereits zum 1. Oktober 2023 die Strompreise für Privat- und Gewerbekunden gesenkt hatte, passt sie diese zum 1. Januar 2024 erneut nach unten an. Alle von der Preisanpassung betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten in den kommenden vier Wochen ein entsprechendes Informationsschreiben.

Strom

Der Arbeitspreis in der Grundversorgung für Privatkunden in Köln beträgt ab dem 1. Januar 2024 39,87 Cent brutto pro Kilowattstunde. Er sinkt um 5,04 Cent (vorher waren es 44,91 Cent).

Aufgrund gestiegener Netznutzungsentgelte erhöht sich allerdings der Grundpreis zum selben Datum um 17,85 Euro auf 219,09 Euro pro Jahr (vorher: 201,24 Euro).

In Summe sparen Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von rund 3.000 Kilowattstunden im Monat 11,08 Euro ein.

Das Unternehmen bietet zusätzlich zwei Verträge mit garantierten Preisen über eine feste Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten zum Abschluss an. Diese Verträge sind günstiger als die Grundversorgung, und die Preise bleiben über die vereinbarte Vertragslaufzeit unverändert. Der zum Vertragsabschluss vereinbarte Preis gilt dann fix für ein oder zwei Jahre.

Erdgas und Fernwärme

Die Preise für Erdgas und Fernwärme für Privat- und Gewerbekunden bleiben zum Jahreswechsel unverändert (allerdings könnte sich der vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuersatz für Erdgas zum 1. Januar 2024 wieder erhöhen). Die Fernwärmepreise waren zum 1. Oktober 2023 zum Beginn der Heizperiode um rund 50 Prozent gesunken.

Allgemeine Hinweise

Wer eine genaue Aufteilung nach altem/neuen Preis wünscht, kann über den Onlineservice der RheinEnergie zum Stichtag der Preisänderung den Zählerstand mitteilen.

Zu den genannten Preisen können Abweichungen je nach versorgtem Netzgebiet auftreten, die oben genannten Preise gelten für das Netzgebiet der Rheinischen Netzgesellschaft.

Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt derzeit bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende April 2024 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt. Sollte diese Verlängerung eintreten, so gilt Folgendes:

Falls der Strompreis brutto mehr als 0,40 Euro (bzw. 0.28 Euro bei Heizstrom oder Nachtstromspeicherheizungen mit eigenem Zähler) beträgt, so sind 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf diesen Wert gedeckelt. Alles, was darüber hinausgeht, wird zum vollen Preis berechnet, der im Abrechnungszeitraum gilt.

Sollten die Energiepreisbremsen allerdings zum 31. Dezember 2023 enden, so gelten ab Januar 2024 die jeweiligen Endpreise, auch wenn sie die genannten Grenzen überschreiten.