Im Jahr 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) – ein Gesetzespaket, das neben verschiedener Anpassungen bestehender Gesetze und Verordnungen auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) einführt. Hiermit wurden die Rahmenbedingungen für die verpflichtende Ablösung aller elektromechanischen Stromzähler (Ferraris-Zähler) durch digitale Zähler geschaffen. Ziel ist es, mit einer intelligenten Zählertechnologie die Energiewende voranzutreiben. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Messeinrichtungen:

  • einer modernen Messeinrichtung (mME) ohne Internetverbindung und
  • einem internetfähigen intelligenten Messsystem (iMSys), mit dem sich die Messdaten von Stromverbrauch und -erzeugung übertragen lassen.

Insbesondere das iMSys ist für die Energiewende besonders wichtig, da es ermöglicht, Daten von Verbrauch und Erzeugung zur Netzsteuerung zu erheben.

Zwei Aspekte bilden den Kern des MsbG:

  1. Es soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen des Einbaus und Betriebs intelligenter Messsysteme geschaffen werden. Dafür wurde eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Verbrauch des Nutzers und damit auch an seinem Einsparpotenzial orientieren.
  2. Das Gesetz definiert technische Richtlinien für Einbau, Betrieb und Wartung der digitalen Stromzähler, um Datenschutz, Datensicherheit sowie Interoperabilität zu gewährleisten. Außerdem ist darin klar festgeschrieben, wer wann auf welche Daten zugreifen kann.

Verantwortlich für die Umrüstung ist der grundzuständige Messstellenbetreiber. In Köln ist dies z. B. die Rheinische NETZGesellschaft, in anderen RheinEnergie-Versorgungsgebieten auch die Westnetz GmbH oder die Regionetz GmbH. Seit 2017 werden nach und nach alle anlogen Stromzähler durch digitale Modelle ersetzt, wobei zunächst größere Stromverbraucher bzw. -erzeuger umgerüstet werden. Bis 2032 werden alle Zähler digital sein. Kunden und Verbraucher können jederzeit einen dritten wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Wir unterstützen sie als Partner.

  • Umrüstung auf digitale Zähler ist verpflichtend und erfolgt schrittweise seit 2017.
  • MsbG definiert klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen und gewährleistet Datenschutz, -sicherheit sowie Interoperabilität bei intelligenten Messsystemen.
  • MsbG legt technische Geräteanforderungen, Einbau, Betrieb und Wartung der digitalen Stromzähler sowie Datenkommunikation und Finanzierung fest.
  • Umrüstung erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber – der Kunde kann sich aber auch einen wettbewerblichen MSB suchen.
  • Bis 2032 muss die bundesweite Umrüstung abgeschlossen sein.
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