30.09.2022

Bundes­kartell­amt gibt Rhein­land­ko­ope­ra­tion von West­energie und Rhein­Energie grund­sätz­lich frei

Auflage: RheinEnergie gibt ca. 6.000 Lieferverträge für Heizstrom ab

Nach Abschluss des Prüfverfahrens hat das Bundeskartellamt die Rheinlandkooperation von Westenergie und RheinEnergie grundsätzlich freigegeben und dies den beiden Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Bis zum Vollzug der geplanten Transaktion wird RheinEnergie ca. 6.000 Lieferverträge für Heizstrom in ihren Grundversorgungsgebieten an einen anderen Energieversorger veräußern. Dies hat die Behörde zur Auflage der Kooperation gemacht.

Die Rheinlandkooperation sieht vor, dass Westenergie und RheinEnergie Stadtwerkebeteiligungen im Rheinland künftig beim Kölner Energieversorgungsunternehmen rhenag bündeln werden. Dies geschieht in Abstimmung und Einvernehmen mit den kommunalen Mitgesellschaftern und den Geschäftsleitungen der einbezogenen Stadtwerke. An der rhenag wird die RheinEnergie zukünftig die Mehrheit der Anteile halten. Darüber hinaus wird die Westenergie ihren Anteil an den Stadtwerken Duisburg in Höhe von 20 Prozent auf die RheinEnergie übertragen. Im Gegenzug erhöht die Westenergie ihren Anteil an der RheinEnergie von 20 Prozent auf künftig ca. 24 Prozent. Alle erforderlichen kommunalen Beschlüsse sowie die Zustimmung der Kommunalaufsicht liegen dafür vor.

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