22.03.2022
Einstweilige Verfügung: Neukundenpreise beanstandet
In einem weiteren Verfahren zum Splitting von Grundversorgungspreisen hat die RheinEnergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten. Nachdem eine Kammer des Landgerichts Köln sowie das Oberlandesgericht Köln in zwei Fällen der RheinEnergie rechtgegeben hatten, hat nun eine weitere Kammer beim Landgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Einstweilige Verfügung erlassen. Diese untersagt dem Unternehmen vorerst die Abrechnung von unterschiedlichen Strom-Grundversorgungspreisen für Neukunden. Dies betrifft nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang.
Eine Entscheidungsbegründung liegt aber noch nicht vor. Die RheinEnergie wird nach deren Erhalt Rechtsmittel prüfen, muss sich zunächst aber an die Entscheidung halten.
Eine Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes steht kurz vor ihrer Fertigstellung, der Gesetzgeber ist dabei, den Rechtsrahmen für die Preissetzung bei Grund- und Ersatzversorgung umzugestalten.