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Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerspruchsrecht?
Als Privatkunde können Sie selbstverständlich auch nach Vertragsabschluss noch einen Widerspruch einlegen. Bis zwei Wochen nach Lieferbeginn können Sie schriftlich widersprechen. Sie haben also ausreichend Zeit, einen neuen Strom- oder Erdgastarif zu prüfen.
Kann durch einen Anbieterwechsel die Energieversorgung unterbrochen werden?
Nein, darum brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der sogenannte örtliche Grundversorger Sie so lange mit Strom oder Erdgas beliefert, bis Ihr neuer Versorger die Lieferung aufnimmt. Sie können also unbeschwert einen unserer Tarif wählen.
Muss ich bei meinem Energieversorger kündigen, wenn ich künftig von Ihnen versorgt werden möchte?
Nein, das übernehmen wir für Sie. Wählen Sie einfach im OnlineService den für Sie passenden Strom- oder Erdgastarif aus und folgen Sie dann den weiteren Anleitungen. Im Bestellprozess können Sie uns dann mitteilen, ab wann Sie von uns beliefert werden möchten. Die Klärung aller Formalitäten mit dem bisherigen Energieversorger und dem Netzbetreiber übernehmen wir für Sie.