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Zertifizierter Wärmeeinsatz

Unsere Fernwärme erzeugen wir mit hocheffizienten Kraftwerken und generieren damit nicht nur einen Effizienzvorteil, sondern auch einen Umweltvorteil. Diesen Vorteil übernehmen Sie im Gebäudeenergieausweis, indem Sie unsere zertifizierten Primärenergiefaktoren zur Anwendung bringen.

Das heißt für Sie: Ein Gebäude mit Fernwärmeanschluss wird über den Energieausweis energetisch aufgewertet. Wir lassen den Primärenergiefaktor unserer Netze regelmäßig überprüfen. Damit ist diese Form der Heizung zukunftsorientiert und umweltschonend.

Primär­energie­faktoren & Treibhaus­gas­emissionen

Ein sehr starker Einflussfaktor auf die auszuweisende Höhe der CO

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-Emissionen und auf die Ermittlung des Primärenergiefaktors ist die Berechnungsmethode. Sowohl für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen als auch für die Ermittlung des Primärenergiefaktors aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es verschiedene, zulässige Berechnungsmethoden. Die für den jeweiligen Anwendungsfall heranzuziehende Berechnungsmethode wird in der Regel von der entsprechenden Verordnung/Gesetz vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zu den Tabellen.

Gebäude­energie­gesetz / Gebäudemodernisierungsgesetz

Treibhausgasemissionen werden seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes stets mit Vorketten berechnet. Das bedeutet, dass der gesamte Lebensweg mit einbezogen wird, also die direkten Umwelteffekte plus die von den vorgelagerten Prozessketten ausgehenden Umwelteffekte, wie z.B. Förderung und Transport der Brennstoffe. Konkret führt dies zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Treibhausgasemissionen, obwohl sich an der jeweiligen Erzeugungsanlage und der Fahrweise der jeweiligen Anlage nichts geändert hat.

Hinweis: Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt, das das bisherige GEG ablösen soll. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten die nachfolgenden Regelungen des GEG unverändert weiter.

Was bedeutet das für Ihre Fernwärme?

Fernwärme bleibt auch im künftigen Rechtsrahmen ein zentraler Baustein für eine zukunftssichere Wärmeversorgung. Denn unabhängig davon, wie sich die gesetzlichen Anforderungen weiterentwickeln: Ein Fernwärmeanschluss bietet Ihnen Planungssicherheit und Unabhängigkeit von steigenden CO₂-Preisen für fossile Brennstoffe.

WärmenetzPrimärenergie­faktor 1)Primärenergie­faktor 2)Primärenergie­faktor 3)
Wärmenetz
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)
Primärenergie­faktor 1)
0,00
Primärenergie­faktor 2)
0,30
Primärenergie­faktor 3)
-
Wärmenetz
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)
Primärenergie­faktor 1)
-
Primärenergie­faktor 2)
-
Primärenergie­faktor 3)
0,7
Wärmenetz
Netz Ost (ehemals Merheim)
Primärenergie­faktor 1)
0
Primärenergie­faktor 2)
0,30
Primärenergie­faktor 3)
-
WärmenetzCO2-Faktor 1)CO2-Faktor 3)Anteil KWK-Erzeugung 3)
Wärmenetz
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)
CO2-Faktor 1)
0 g CO2 eq./kWh
CO2-Faktor 3)
-
Anteil KWK-Erzeugung 3)
95,4 %
Wärmenetz
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)
CO2-Faktor 1)
-
CO2-Faktor 3)
300 g CO2 eq./kWh
Anteil KWK-Erzeugung 3)
91,4 %
Wärmenetz
Netz Ost (ehemals Merheim)
CO2-Faktor 1)
0 g CO2 eq./kWh
CO2-Faktor 3)
-
Anteil KWK-Erzeugung 3)
96,6 %

1) gem. § 22 (2) GEG:2020-08 i.V.m. FW 309-1:2020-11


2) gem. § 22 (3) GEG:2020-08; Liegt der ermittelte und veröffentlichte Wert des PEF eines Wärmenetzes ohne Erneuerbare Energien unter einem Wert von 0,3 ist als PEF der Wert von 0,3 zu verwenden.


3) gem. § 22 (4) GEG:2020-08 i.V.m. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle A.1; findet Anwendung, wenn der PEF nicht vom Fernwärmeversorgungsunternehmen ermittelt und veröffentlicht wurde.


4) Prognose Carnot-Methode (DIN EN 15316-4-5: 2017-09 Abschnitt 6.2.2.1.6.3)

CO2KostAufG

Gemäß CO2KostAufG müssen für Wärmelieferungen die bei der Wärmeerzeugung entstehenden CO

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-Emissionen nach der "Finnischen Methode" für jedes Netz gesondert ermittelt werden.

Diese Ermittlung der CO

2

-Emissionen nach der "Finnischen Methode" kann allerdings erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres erfolgen, da für die Berechnung die Energie-Einsatzmengen sowie die Wärme-Absatzmengen des jeweiligen Kalenderjahres erforderlich sind.

Da wir in der Fernwärme "rollierend" abrechnen, werden nicht alle Wärmezähler zum Stichtag 31.12. abgelesen und abgerechnet. Zwangsläufig basiert die Ermittlung der Wärme-Absatzmengen des betreffenden Kalenderjahres teilweise auf hochgerechneten Verbrauchsdaten.

Die Wärmelieferung der RheinEnergie erfolgt aus Wärmenetzen, die aus Wärmeerzeugungsanlagen gespeist werden, welche dem Europäischen Emissionshandel unterliegen. Für Wärme aus diesen Wärmeerzeugungsanlagen ist (gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b CO2KostAufG) als maßgeblicher Zertifikatepreis der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 8 Absatz 1 TEHG in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen.

Die Festpreise pro Emissionszertifikat nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BEHG gelten nicht.

Weiterhin führt die Ermittlung der CO

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-Kosten nach der "Finnischen Methode" zu abweichenden Kostenergebnissen, im Vergleich zu dem von uns seit 2015 für alle Teilnetze einheitlich in Rechnung gestellten CO

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-Arbeitspreis.

WärmenetzEmissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
Wärmenetz
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)
Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
0,229
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
0,215
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
0,216
Wärmenetz
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)
Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
0,427
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
0,360
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
0,365
Wärmenetz
Netz Ost (ehemals Merheim)
Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
0,217
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
0,216
Emissionsfaktor 2024
kg CO2/kWh
0,213

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2022 (für das Kalenderjahr 2023) betrug 80,40 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2023 (für das Kalenderjahr 2024) betrug 83,68 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2024 (für das Kalenderjahr 2025) betrug 65,01 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2025 (für das Kalenderjahr 2026) betrug 73,86 €/t

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