Die Sicherheitsbestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus führen momentan dazu, dass Unternehmen, Organisationen und Betriebe Gebäude oder Gebäudeeinheiten nicht nutzen. Damit das Trinkwasser in den Leitungen während dieser Zeit geschützt ist, sollte der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden.

Für den bestimmungsgemäßen Betrieb ist das Wasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser aber alle drei Tage, vollständig auszutauschen. Dies lässt sich durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sicherstellen und kann auch durch sogenannte Spülarmaturen automatisiert erfolgen.

Bei einer längerfristigen Stilllegung der Trinkwasser-Installation sollte diese mit Trinkwasser befüllt an der Hauptabsperrarmatur des Hausanschlusses geschlossen werden. Ist ein Gebäudeteil (wie z.B. eine Wohnung) betroffen, ist die Hauptarmatur in der Zuleitung zum Gebäudeteil abzusperren. Nur in Ausnahmefällen ist es erforderlich, eine Anlage zu entleeren. Das sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da hierdurch Fremdkörper (wie Keime) in die Installation gelangen können.

Um die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb zu nehmen, genügt es in der Regel, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser solange abfließen zu lassen, bis sich dessen Temperatur nicht mehr ändert. Das lässt sich leicht überprüfen, indem man einen Finger in den Wasserstrahl hält und wartet, bis die Temperatur des kalten Trinkwassers konstant bleibt.

Wurde die Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen, sollte die Inbetriebnahme durch einen Fachinstallateur erfolgen. Denn dann kann es erforderlich sein, die Leitungen zu spülen.

Fachinstallateure in Ihrer Nähe finden Sie online unter: wasserwaermeluft.de/handwerkersuche

Weiterführende Informationen stellt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. auf seiner Homepage bereit: dvgw.de/themen/wasser/verbraucherinformationen/trinkwasser-installation