1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Demontage (Paket 1) des bei dem Kunden vorhandenen Öltanks durch einen von der RheinEnergie beauftragten, geeigneten Fachbetrieb (im Folgenden ProfiPartner genannt).

2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit Zugang eines vom Kunden unterschriebenen Auftragsformulars bzw. eines ausgefüllten Online-Auftrags und einer Bestätigung durch die RheinEnergie in Textform zustande.

3. Terminabsprache

Die RheinEnergie leitet den Auftrag unverzüglich an den ProfiPartner weiter. Die Kontaktaufnahme durch den ProfiPartner zum Kunden für eine Terminabsprache und zur Erfassung der Tankanlagendaten erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang beim ProfiPartner. Der Kunde ist daher verpflichtet, im Auftragsformular seine Telefonnummer anzugeben.

4. Leistungsverzeichnis

Die im Auftragsformular aufgeführten Paketpreise enthalten folgende Leistungen:

4.1 Paket 1

Reinigung, Demontage, Abtransport und Entsorgung eines kellergeschweißten Stahltanks oder Batterietanks aus Kunststoff oder Stahl in der Ausführungsform mit Innenbeschichtung oder Innenhülle oder Anodenschutzsystem:

  • Koordination und Terminierung der Demontagemaßnahmen beim Kunden
  • Durchführung der nachfolgend aufgeführten Arbeiten. Dabei darf der Transportweg zwischen Tankanlage und Abstellmöglichkeit des Entsorgungsfahrzeugs nicht mehr als 40 m betragen andernfalls gilt Ziffer 4.4 entsprechend.
  • Entfernung der Einstiegsluke zum Tankraum und des darunterliegenden Mauerwerks (kein Trennschnitt) sowie dessen Abtransport und Entsorgung in einer Wandstärke bis 24 cm und einer Fläche von 1 m² Kalksandstein. Wände mit anderer Wandstärke oder aus Beton werden separat abgerechnet.
  • Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen Heizkessel und Öltank
  • Gründliche Reinigung der Tankinnenwand und der Verstrebungen sowie aller Versorgungsleitungen im Tankraum als Vorleistung der Demontage
  • Entsorgung des Ölschlamms bis zu einer Ölschlammmenge in Höhe von 3% des Tankvolumens/Fassungsvermögens. Darüber hinausgehende Ölschlammmengen sind nicht inklusive.
  • Demontage und Entsorgung der feuerhemmenden Stahlkappe für den Öltankraum
  • Ausbau und Entsorgung der Opferanoden und/oder Innenhüllen sowie ölkontaminierten Zwischenlagen
  • Demontage und Entsorgung des Leckwarngerätes und feuerhemmende-Stahlklappe für den Öltankraum
  • Reinigung, Demontage und Entsorgung des kellergeschweißten Stahltanks oder Batterietanks aus Stahl oder Kunststoff unter Anwendung von thermischen Brennschneidetechniken, wodurch es zu Rauchentwicklung und Rußablagerungen kommen kann. Demontagen im mechanischen Kalttrennverfahren werden sparat abgerechnet.
  • Sachverständigenabnahme nach § 46 AwSV zur Stilllegung bei allen abnahmepflichtigen Tanks einschließlich Ausstellung der Stilllegungsbescheinigung
  • Einholung erforderlicher Parkgenehmigungen, einschließlich dem Aufstellen und Abholen etwaiger Halteverbotsschilder

4.2 Ankauf des Restöls

Der Ankauf des Restöls wird unmittelbar mit dem ProfiPartner vereinbart. In diesem Fall pumpt der ProfiPartner das Restöl ab und kauft es dem Kunden ab. Ein Kaufvertrag mit der RheinEnergie kommt nicht zustande. Die Auszahlung der hierfür anfallenden Vergütung durch den ProfiPartner erfolgt direkt an den Kunden. Die Höhe der Vergütung berechnet sich mittels Faktor 0,5 auf den durchschnittlichen Verbraucherpreis (bei Abgabe von 3.000 Liter) für leichtes Heizöl (HEL) vom Vormonat der Durchführung der Arbeiten, der vom Mineralölwirtschaftsverband e.V. (www.mwv.de) veröffentlicht wird.

Ein Ankauf von Heizöl aus Tankanlagen mit Anodenschutzsystem ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Öltransport bis max. 7000 Liter werden pauschal 184,45 € inkl. MwSt (netto 155,00 €) berechnet.

4.3 Fahrtkosten

Die Fahrtkosten innerhalb von Köln, Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Bornheim, Alfter, Wachtberg, Königswinter, Niederkassel, Rösrath und Langenfeld sind in dem im Auftragsformular jeweils aufgeführten Paketpreis inbegriffen. Für Fahrtstrecken außerhalb der genannten Städte fallen zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 3,50 Euro pro gefahrenem Kilometer an.

4.4 Mehrleistungen und Rücktritt vom Vertrag

Über die Leistungen gem. Ziffer 4.1 hinausgehende Arbeiten sind nicht im Leistungsumfang der RheinEnergie sowie dem jeweils vereinbarten Paketpreis (Festpreis) enthalten und gegebenenfalls zwischen dem Kunden und dem ausführenden ProfiPartner direkt zu vereinbaren und abzurechnen bzw. in Eigenleistung zu erbringen. Vom Kunden durch Terminverzögerungen, Wartezeiten, vergebliche An- und Abfahrten, fehlerhafte Angaben zur Tankanlage oder Tankinhalt entstehende Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden, wenn und soweit er die Voraussetzungen für die Zusatzkosten zu vertreten hat.

Sollten die Angaben des Kunden zur Größe und Beschaffenheit seines Öltanks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und aufgrund dessen ein anderer Paketpreis als der im Auftragsformular angekreuzte gelten, behält sich die RheinEnergie vor, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, die Erbringung der Leistung unmöglich machen.

Das Recht der RheinEnergie zur Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

Das vereinbarte Entgelt (Paketpreis) ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Die Rechnung wird von der RheinEnergie erstellt.

Sollten die Angaben des Kunden zur Größe und Beschaffenheit seines Öltanks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und aufgrund dessen ein anderer Paketpreis als der im Auftragsformular angekreuzte gelten, behält sich die RheinEnergie vor, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht der RheinEnergie, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

6. Haftung

Die RheinEnergie, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften in Fällen der verschuldensabhängigen Haftung ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte.

7. Datenschutzhinweis

Ihre Daten werden von der RheinEnergie zur Vertragserfüllung sowie zu Zwecken der Werbung und der Marktforschung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung oder im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung und der Marktforschung jederzeit durch formlose Mitteilung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden sie in unserer Datenschutzinformation sowie unter www.rheinenergie.com/datenschutz

8. Schlussbestimmungen

Sollte in diesem Vertrag eine Bestimmung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende rechtsgültige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Regelungen des § 139 BGB gelten als ausgeschlossen. Satz 2 gilt nicht, sofern die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung auf dem Verstoß gegen AGB-rechtliche Vorschriften beruht.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen oder Beschwerden?

Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit diesem Vertrag können Sie sich an unser Serviceteam wenden: RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Telefon 0221 34645-300, E-Mail service@rheinenergie.com

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 79579-40, Fax: 07851 79579-41, Internet: www.universalschlichtungsstelle.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Wo kann ich etwas zum Thema Energieeffizienz erfahren?

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de