So einfach können Sie sich ins Installateurverzeichnis eintragen lassen.

Möchten Sie als Installateur (Elektrotechniker-, Installateur- oder Heizungsbauer-Handwerk) Kundenanlagen in Ihrem Gewerk errichten, erweitern, ändern oder unterhalten? Dann ist eine Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB) unerlässlich. Sie tragen sich in das Installateurverzeichnis Ihres Netzgebiets ein, um die fachgerechte Installation und daher die Sicherheit der Elektrizitäts-, Gas- und Wasseranlagen für Ihre Kunden zu garantieren.

Hintergrund

Die grundlegenden Informationen zur Eintragung ins Installateurverzeichnis finden Sie in den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) und die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV). Sie tragen sich in das Installateurverzeichnis Ihres Netzgebiets ein, um die fachgerechte Installation und daher die Sicherheit der Elektrizitäts-, Gas- und Wasseranlagen für Ihre Kunden zu garantieren.

Innerhalb jedes Netzgebiets gibt es einen Bezirks-Installateurausschuss (BIA), der aus Vertretern des Handwerks und des Netzgebiets zusammengesetzt ist. Der BIA fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen Handwerk und Netzgebiet, klärt grundsätzliche Eintragungsfragen und schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten.

Re­gistrie­rung Instal­lateur­verzeich­nis

01:22

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Über unser Portal können Sie sich einfach online im Installateurverzeichnis registrieren. Wenn Sie sich zum ersten Mal eintragen, prüfen wir Ihre Daten und schalten Sie anschließend für die Nutzung des Portals frei. Mit Ihren Login-Daten können Sie dann online Inbetriebsetzungsanträge bei uns einreichen.

Hinweis: Jede Fachkraft muss sich separat registrieren, eine Weitergabe der Login-Daten an Dritte ist nicht gestattet.

Sie möchten sich sofort registrieren? Kein Problem.

Inbetriebsetzungsportal

Inbetriebsetzung: Anträge online stellen

02:27

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Über unser Portal InbetriebsetzungOnline können Sie schnell und einfach Inbetriebsetzungsanträge digital bei uns einreichen. Wie es geht, verraten wir Ihnen hier.

Formulare und Informationen

Eintragung in die Installateurverzeichnisse

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Strom sowie Gas/Wasser. Die von Ihnen erhaltenen Daten stellen wir dem Bundes-Installateurverzeichnis zur Verfügung. Dies erleichtert Ihnen die Gasteintragung und das Arbeiten in anderen Versorgungsgebieten.

Strom

Informationen und Formulare für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Strom.

Gas/Wasser

Informationen und Formulare für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Gas/Wasser.

Änderung der Installateurdaten

Sollten sich Ihre Daten ändern (Umfirmierung, neue Fachkraft etc.), teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an:

Welche Nachweise benötigt werden, können Sie in diesen beiden Dokumenten nachschauen.

Gasteintragung

Wenn Sie als „auswärtiges“ Unternehmen innerhalb des Netzgebietes des Netzbetreibers (NB) arbeiten möchten, legen Sie bitte dem Zählerantrag eine Kopie Ihres Installateurausweises bei. Die Gasteintragung gilt, ohne Erhalt einer Bestätigung, bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Installateurausweises.

Wenn Ihre Installateurdaten im Bundes-Installateurverzeichnis „Strom“ registriert sind, benötigen Sie keine Gasteintragung.

Ablauf der Eintragung

Infografik Eintragung Installateurverzeichnis

Kontakt

RheinEnergie-Ansprechpartner telefoniert mit einem Installateur

An­sprech­partner

Sie haben ein Anliegen? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten sowie Ansprechpartner für Strom sowie Erdgas, Wasser und Fernwärme.

Laut Energiewirtschaftsgesetz tragen die Betreiber eines Energienetzes vor Ort die Verantwortung dafür, die Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben. Dazu gehören auch die jeweiligen Netzanschlüsse. In einem Teil des Grundversorgungsgebiets der RheinEnergie ist die Rheinische NETZGesellschaft mbH der zuständige Netzbetreiber. Das Gebiet umfasst Köln, Lohmar (Strom und Gas), Rösrath (nur Gas) sowie Bornheim (nur Strom). In den weiteren von der RheinEnergie betreuten Grundversorgungsgebieten fungiert die Westnetz GmbH als der Netzbetreiber. Das gilt für Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Alfter, Wachtberg, Königswinter, Sankt Augustin und Langenfeld. Beide Netzbetreiber haben die RheinEnergie damit beauftragt, alle Dienstleistungen zu erbringen, die mit dem Netzanschluss verbunden sind. Diesen Service leistet die RheinEnergie somit im Namen und auf Rechnung des jeweils zuständigen Netzbetreibers.