Wartungsvertrag - Textbaustein
Marketing-Tipps
Die Anforderungen an einen Handwerksbetrieb gehen heute weit über das handwerkliche Geschick hinaus. Neben den immer komplexer werdenden gesetzlichen und normativen Rahmenbedingungen wird es für einen Betrieb immer wichtiger, mit kreativen Ideen Kunden zu gewinnen und vor allem zu binden – damit er sich vom Wettbewerber absetzen kann.
Wir veröffentlichen in loser Folge Tipps für das "Marketing im Handwerk". Weitergehende Informationen erhalten Sie über unsere Linkliste.
Die E-CHECK-Sonderaktion:
Elektroinnungen und Energieversorger gemeinsam aktiv!
Mit dem E-CHECK haben die Elektroinnungen bundesweit eine Marke geschaffen, mit der dem Kunden das technische Produkt VDE-Prüfung 0105 Teil 100 übersetzt und verständlich gemacht wird. Neben der Prüfung der Elektroinstallation bekommt der Kunde wertvolle Tipps zum Thema "Energieeffizienz".
Die Sicherheit, die der E-CHECK für die Kunden bietet, ist Ihnen als Elektrofachkraft bekannt. Nun geht es darum, auch den Endkunden von den Vorteilen einer geprüften Elektroinstallation zu überzeugen. Daher haben die Elektroinnungen und die Energieversorger in Köln und der Region eine Gemeinschaftsaktion ins Leben gerufen, um den E-CHECK im Privatbereich bekannter zu machen.
Die beteiligten Energieversorger übernehmen die Werbung im jeweiligen Versorgungsgebiet. Dazu dient z. B. die Broschüre "Der Energieberater". In dieser Broschüre finden die Kunden neben wertvollen Tipps rund um das Thema Energiesparen auch alle erforderlichen Informationen zum Thema E-CHECK.
Nutzen auch Sie diese Thema, um sich bei Ihren Kunden in Erinnerung zu rufen!
Innungs-Fachbetriebe erhalten die o. g. Broschüre zum Versand an Ihre Kunden bei ihrer Elektro-Innung.
Die Aktion läuft bis zum 31. März 2008!
Für die Anschreiben an Ihre Kunden finden Sie hier einen > Textvorschlag.
Handwerkerrechnungen nun auch im privaten Bereich absetzbar!
Um die Schwarzarbeit einzudämmen und Privathaushalten Anreize zu bieten, als Arbeit- bzw. Auftraggeber tätig zu werden, ermöglicht § 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG nun auch die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen, im Zusammenhang mit Modernisierung und Instandhaltungen privaten Wohnraums.
Vom Bundesfinanzministerium sind die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas,- und Wasserinstallationen explizit als steuerlich förderungswürdig benannt (BMF-Schreiben vom 03.11.2006; Textziffer 11).
Die Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wenn diese Aufwendungen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören oder die handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme durchgeführt werden.
Die steuerliche Förderung gilt unabhängig davon, ob es sich beim Auftraggeber um den Eigentümer oder um den Mieter handelt. Auch ist die steuerliche Förderung in den Fällen möglich, in denen der Auftraggeber der handwerklichen Leistung eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist. In diesen Fällen muss der Verwalter den entsprechenden Anteil der einzelnen Wohnungseigentümer an der Handwerkerrechnung ermitteln.
Abzugsfähig ist ein Betrag von 20% der Arbeitskosten aus Handwerkerrechnungen, maximal 600,00 € pro Jahr.
Hierzu ist es notwendig, dass der Anteil der Arbeitskosten grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein muss. Bei Wartungsverträgen ist es ausreichend, dass der Anteil der Arbeitskosten, der sich pauschal aus einer Mischkalkulation ergibt, aus einer Anlage zur Rechnung hervorgeht.
Um einen Mißbrauch vorzubeugen, ist vom Kunden die Zahlung selbst nachzuweisen. Hiefür ist gegenüber dem Finanzamt die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch einen Beleg des Kreditinstituts nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des > Bundesfinanzministeriums.
Den nachfolgenden Textbaustein können Sie in Ihre Rechnungen einfügen (für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen):
"20 % der Arbeitskosten bis maximal 600 Euro pro Jahr können Sie im Rahmen Ihrer privaten ESt- Erklärung gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG geltend machen, wenn Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlen."
Sparen Sie die Energie Ihrer Kunden
Überzeugen Sie Ihre Kunden durch Ihre Fachkompetenz und unterstützen Sie ihn beim rationellen Einsatz von Energie und Wasser. Von der Energiesparlampe bis zum neuen Brennwertkessel bietet sich eine breite Palette moderner und effizienter Geräte. Ihr Kunde spart bares Geld und Sie steigern Ihren Umsatz!
Ihr Vorteil: Wenige Minuten Beratung sichern eine langfristige Kundenbindung!
Nutzen Sie zusätzlich unsere Förderprogramme und/oder bestellen Sie für Ihren Kunden unser neues Energieeffizienz-Scheckheft.
Schenken Sie Ihren Bestandskunden ein wenig mehr Aufmerksamkeit!
Nutzen Sie die Gelegenheiten, sich bei ihren Kunden in Erinnerung zu bringen. Gerade Feiertage, wie Weihnachten, Ostern, oder den Jahreswechsel können Sie nutzen, um gute Wünsche auszusprechen.
Ganz nebenbei lassen sich dabei Hinweise auf notwendige Wartungen der Heizungsanlage oder auf einen E-Check unterbringen!
Auch wenn der Kunde Sie nicht direkt beauftragt, wird er sich beim nächsten Auftrag sicherlich an den netten Kontakt mit Ihnen erinnern!
Sie sind SHK-Unternehmer?
Dann nutzen Sie das Scheckheft Effiziente Heizungsanlage für Ihre Kundenansprache: > Förderprogramme
Einen Textvorschlag dazu finden Sie hier: > Textbaustein
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