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Spezielle Informationen – für Marktpartner auf den Feldern Energie, Wasser und Technik.

Grundsätze für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis

Möchten Sie als Installateur (Elektrotechniker- oder Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk) Kundenanlagen in Ihrem Gewerk errichten, erweitern, ändern oder unterhalten, so ist eine Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB)* unerlässlich.

Grundlage dafür sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Nierderspannung (NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) und die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV).
> Produkte & Preise - Rechtliches

Gegenstand und Zweck der Eintragung ist es, die Sicherheit der Elektrizitäts-, Gas- und Wasseranwendung im Bereich der Kundenanlagen zu gewährleisten und nachteilige Auswirkungen mangelhaft installierter Verbrauchsanlagen zu vermeiden (Verbraucherschutz).

Innerhalb des Netzgebietes gibt es einen Bezirks-Installateurausschuss, der aus Vertretern des Handwerks und des VNB* zusammengesetzt ist. Dieser Bezirks-Installateurausschuss (BIA) fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen dem Handwerk und dem VNB. Der BIA klärt des Weiteren grundsätzliche Eintragungsfragen und schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten.

Für die Eintragung in das Verzeichnis ist derjenige VNB zuständig, in dessen Gebiet sich der Betrieb befindet. Grundsätzlich ist die Eintragung zwei Jahre gültig. Vor Ablauf dieser Frist kontaktieren wir sie automatisch, um die Gültigkeit zu verlängern.

Im Rahmen der Ersteintragung prüfen wir alle Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend detailliert beschrieben.

> Strom > Gas, Wasser

 

* Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb von Gas- und Stromnetzen, inklusive der Hausanschlüsse, dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB). Im Versorgungsgebiet der RheinEnergie ist dies für das Stadtgebiet Köln (Strom, Gas), Rösrath (Gas) und Leichlingen (Gas ) die Rheinische NETZGesellschaft mbH und für die Städte/Gemeinden Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Bornheim, Alfter, Wachtberg, Königswinter, St. Augustin, Niederkassel, Lohmar, Rösrath und Langenfeld (Strom) die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.

 

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