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Spezielle Informationen – für Marktpartner auf den Feldern Energie, Wasser und Technik.

Gasteintragung für die Arbeiten am Netz des VNB*

Sie möchten als "auswärtiges" Unternehmen innerhalb des > Netzgebietes des Verteilnetzbetreibers (VNB)* arbeiten:

  • Senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres gültigen Installateurausweises. Ohne Erhalt einer Bestätigung gilt die Gasteintragung bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Installateurausweises.
  • Wenn Ihre Installateurdaten im Bundesinstallateurverzeichnis "Strom" registriert sind, benötigen Sie keine Gasterintragung!

* Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb von Gas- und Stromnetzen, inklusive der Netzanschlüsse, dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB). Im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie ist dies für das Stadtgebiet Köln und Bergisch Gladbach (Strom, Gas), Rösrath (Gas) und Leichlingen (Gas ) die Rheinische NETZGesellschaft mbH und für die Städte/Gemeinden Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Bornheim, Alfter, Wachtberg, Königswinter, St. Augustin, Niederkassel, Lohmar, Rösrath und Langenfeld (Strom) die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.

 

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