Neuheiten / Änderungen
Neuerungen und Änderungen für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ab 01.01.2012
Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz gelten ab dem 01.01.2012 einige Neuregelungen. Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen aus dem VDE-Regelwerk und dem Erneuerbare Energien Gesetz („EEG“) finden Sie > hier. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Komponenten-Hersteller.
Neues Faltblatt "Direkter Draht"
Im Laufe der Zeit ändern sich immer wieder einige Kleinigkeiten bei Ihren Ansprechpartnern bei der RheinEnergie, der BELKAW und den Stadtwerken Leichlingen.
Grund genug für uns, unseren "Direkten Draht" zu aktualisieren.
Die aktuelle Version 2011 geht Anfang Juli per Post an unsere Marktpartner.
Wenn Sie weitere Exemplare benötigen, z. B. für Ihre Montagefahrzeuge, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: marktpartner@rheinenergie.com.
Online finden Sie die Ansprechpartner hier.
Neue Produktstruktur bei der RheinEnergie und bei der BELKAW
Die Bedürfnisse unserer Kunden und Ihre Erwartungen an ihre Energieprodukte haben sich in den letzten Jahren merklich verändert. Unsere Kunden legen immer größeren Wert auf Flexibilität und Individualität. Darum haben wir unser Produktportfolio entsprechend angepasst.
Seit dem 1. Februar 2011 bieten wir unseren Kunden ausschließlich diese weiterentwickelten Produkte an.
Alle Informationen zu den neuen Rahmenverträgen "TradeRegio Strom plus" bzw. "TradeRegio Erdgas plus" finden Sie auf unserer Homepage.
Seit April 2011 informieren wir aktiv unsere Kunden und bieten ihnen die Möglichkeit, in die neue Vertragswelt zu wechseln.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem eigenen Strom- oder Erdgaslieferungsvertrag haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner sind:
Für das Handwerk im RheinEnergie-Gebiet
Für das Handwerk im BELKAW-Gebiet
Geänderte Terminvergabe für Zählerstellungen im RheinEnergie- und BELKAW-Gebiet
Das Verfahren für die Terminvergabe bei Zählerstellungen hat sich geändert. Damit soll eine höhere Flexibilität erreicht werden.
Durch die Umstellung können grundsätzlich mehr Termine im gleichen Zeitraum abgearbeitet werden. Insgesamt führt das zu kürzeren Wartezeiten und zu weniger kurzfristigen Terminverschiebungen für Sie.
Damit das neue Verfahren erfolgreich für Sie umgesetzt werden kann, bitten wir Sie um etwas mehr Spielraum bei Ihren Terminwünschen und eine entsprechende Arbeitsorganisation.
Die Terminvergabe wird wie folgt organisiert:
- Ist eine Terminabsprache erforderlich, wird ein Vormittags- (bis 11:30 Uhr) oder Nachmittagstermin (ab 13 Uhr) angeboten.
- In Ausnahmefällen kann das Zeitfenster auf eine 2h-Spanne verkleinert werden.
Das Verfahren im Einzelnen:
Erdgas- und Trinkwasseranlagen:
- Senden Sie uns bitte einen Inbetriebsetzungsauftrag per Fax oder E-Mail
(Fax-Nr. und E-Mail-Adresse finden Sie hier: Ansprechpartner > Strom )
- Rufen Sie uns am nächstenTag an, um einen Termin abzustimmen!
- Nehmen Sie den Termin bitte gemeinsam mit uns wahr. Bei Gasanlagen ist eine Dichtheitsprüfung nach TRGI 2008 und eine Inaugenscheinnahme erforderlich.
Bereiten Sie die Druckprobe bitte entsprechend vor, der Prüfdruck sollte aufgebaut sein.
- Wenn bei Trinkwasseranlagen eine Absperreinrichtung mit Rückflussverhinderer sowie ein Zapfventil mit Rohrbelüfter am Zählerausgang bauseits montiert sind, kann die Zählerstellung auch ohne das zuständige Installations-Unternehmen erfolgen (Voraussetzung: freie Zugänglichkeit und klare Zuordnung des Zählers ist gegeben).
- Nach dem Zählereinbau können Sie die Anlage in Betrieb nehmen.
Elektroanlagen:
- Senden Sie uns bitte einen Inbetriebsetzungsauftrag per Fax oder E-Mail
(Fax-Nr. und E-Mail-Adresse finden Sie hier: Ansprechpartner > Strom )
- Rufen Sie uns am nächstenTag an, um einen Termin abzustimmen!
Sofern die Anlage frei zugänglich ist, wird der Auftrag ohne konkrete Uhrzeitvorgabe auf den Tag verplant.
- Nach dem Zählereinbau können Sie die Anlage in Betrieb nehmen.
Für Terminanfragen und technische Fragen rund um den Zähler nutzen Sie bitte die Ansprechpartner hier.
Änderung bei der Stellung von Gaszählern
Bereitstellung von Zähleranschlussverschraubungen (Zählertüllen)
Bitte beachten Sie, dass die RheinEnergie und BELKAW bei der Inbetriebnahme der Gas-Installation für die Zweistutzengaszähler G 4 - G 25 keine Zähleranschlussverschraubungen (Zählertüllen) mehr zur Verfügung stellen.
Die Zähleranschlussverschraubungen sind entsprechend der Niederdruckanschlussverord-nung (NDAV) Bestandteil der Kundenanlage und müssen daher vom Kunden bereit gestellt werden. Die Zähleranschlussverschraubungen in der Nennweite 1“ für die Gaszähler G 4 und G 6, 1 ½“ für die Gaszähler G 10 und G 16 und 2“ für den Gaszähler G 25 können beim Sanitärgroßhandel bezogen werden.
Bitte beachten Sie bei der Montage der Zähleranschlussverschraubungen, dass die Dichtflä-chen mit dem entsprechendem Stutzenabstand „planparallel“ installiert werden, damit der Gaszähler spannungsfrei installiert werden kann.
In der Praxis werden zentrische und exzentrische Gewindestutzen nach DIN 3376 Teil 1 in-stalliert. Es macht Sinn, am Zählereingang einen zentrischen und am Zählerausgang einen exzentrischen Gewindestutzen +/- 2 mm zu installieren, wenn z.B. der Mittenabstand der Zähleranschlusseinheit abweicht. Im zentrischen Stutzen auf der Eingangsseite des Gaszäh-lers kann auch ein Gasströmungswächter integriert werden.

Mit dem zentrischen Stutzen lässt sich die Höheneinstellung der Dichtflächen und mit dem exzentrischen Stutzen der Mittenabstand so korrigieren, dass u.a. die herstellungsbedingten Maßabweichungen der Gewinde ausgeglichen werden. Eine Vierteldrehung (90°) bewirkt eine Höhenänderung von 0,6 mm bei der Verschraubung DN 25.
Ihr Ansprechpartner hierzu: Ernst Schaar
Abteilung MAS
Technischer Produktmanager Gas und Wasser |
| Telefon |
0221 178-3805 |
| Fax |
0221 178-2217 |
| Mobil |
01520 1633805 |
| E-Mail: |
e.schaar@rheinenergie.com |
Neuer Flyer: Schutz vor Überspannungen
Mit unserer neuen Broschüre "Schutz vor Überspannungen" informieren wir unsere Stromkunden darüber, welche Folgen Überspannungen haben können und wie sich elektrische Anlagen vor Schäden schützen lassen. Dabei weisen wir darauf hin, dass der Kunde sich vom Elektro-Fachhandwerk umfassend beraten lassen kann.
Für unsere Marktpartner im Elektrohandwerk eignet sich die Broschüre für die Kundenansprache.
In einem Feld auf der Rückseite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Firmendaten einzudrucken.
Sie möchten diese Broschüre einsetzen? Melden Sie uns Ihren Bedarf unter:
Wir senden Ihnen die gewünschten Exemplare zu.
Den Flyer zum Download finden Sie hier:
> Flyer "Schutz vor Überspannungen"
Ausgabe von Niederspannungsmesswandlern ab dem 3. März 2008
Auf vielfachen Wunsch haben wir das Zählerlager für die Ausgabe von Niederspannungsmesswandlern an einen zentraleren Ort in unserem Versorgungsgebiet verlegt.
In den Gebieten, in denen die Zählerstellung durch die Mitarbeiter der RheinEnergie erfolgt, erhalten Sie Messwandler ab dem 3. März 2008 ausschließlich im:
Zählerlager der RheinEnergie
Gebäude 32
Parkgürtel 24
50823 Köln
Parallel besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich den Wandler zusenden zu lassen (Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 0221 178-5573).
In den Gebieten, in denen die Zählerstellung durch Mitarbeiter der RWE erfolgt, ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Ablauf (Abwicklung über RWE).
Bitte beachten Sie, dass wir die Wandler erst nach der Vorlage des komplett ausgefüllten Inbetriebsetzungsauftrags ausgeben können.
Download > Inbetriebsetzungsauftrag
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Michael Fuchs
Technischer Produktmanager Strom
Telefon 0221 178-40 49
Telefax 0221 178-22 17
E-Mail: m.fuchs@rheinenergie.com
Technische Hinweise Erdgas
Zusammen mit den Beteiligungsgesellschaften BELKAW, GVG, EVL, SW Leichlingen hat die RheinEnergie vor dem Hintergrund des geänderten gesetzlichen Rahmens die Rheinische NETZGesellschaft (RNG) gegründet. Ein Ziel dieses regionalen Netzbetreibers ist der sichere Betrieb der Erdgasnetze in der rheinischen Region.
Dazu gehört auch die Entwicklung neuer, standardisierter Netzanschlusstechniken, die wir Ihnen in den Technischen Hinweisen vorstellen. Auch die passiven und aktiven Maßnahmen zur Erschwerung von Manipulationen an Gasleitungen machten eine Überarbeitung der bisherigen "Technischen Hinweise Erdgas" der RheinEnergie AG erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Technischen Hinweise nur für die Erdgasnetze in Köln und Rösrath gelten. In den anderen Netzgebieten der RNG gelten weiterhin die bisherigen "Technischen Hinweise".
Selbstverständlich gelten neben den Technischen Hinweisen die technischen Regeln (z. B. TRGI) und andere Bestimmungen.
Die neuen Technischen Hinweise finden Sie > Techn. Informationen Erdgasversorgung.
Der Energieausweis
Die Informationen zum Thema erhalten Sie unter > Ratgeber - Haus und Heizung - Energieausweis
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