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Business to business.
Die RheinEnergie bietet besondere Services für Geschäftskunden.

Ersatzversorgung - Strom

Preisregelung NSP Ersatzversorgung für elektrische Energie in Niederspannung
(Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung)

gültig ab: 01.08.2008

Das Entgelt für die in Niederspannung bereitgestellte, gelieferte und gemessene elektrische Energie wird frei Verbrauchsstelle gemäß nachstehenden Ziffern 1 bis 6 ermittelt.

1. Monatlicher Grundpreis

Der Grundpreis beträgt 140,00 €/Monat.

2. Leistungspreis

Der Leistungspreis für jedes kW der Abrechnungsleistung beträgt 10,00 €/kW u. Monat.

Als Abrechnungsleistung gilt der höchste innerhalb eines Abrechnungsmonats gemessene viertelstündige Mittelwert der Wirkleistung.

3. Arbeitspreis für die gelieferte Wirkarbeit

Der Arbeitspreis für die gelieferte Wirkarbeit beträgt 11,10 ct/kWh.

4. Arbeitspreis für die beanspruchte Blindarbeit

Der Arbeitspreis für die beanspruchte Blindarbeit beträgt 1,00 ct/kvarh.

Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der 50 % der Wirkarbeit (in kWh) übersteigt.

5. Messeinrichtungen

Mit dem Grundpreis gemäß Ziffer 1 sind die Aufwendungen der RheinEnergie für die Bereitstellung und Unterhaltung einer Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung (RLM-Zähler) sowie für deren Ablesung und Verrechnung abgegolten.

Sofern an einer Verbrauchsstelle des Kunden mehrere RLM-Zähler installiert sind, wird der Grundpreis gemäß Ziffer 1 je RLM-Zähler berechnet.

Bezieht der Kunde aus besonderen Gründen elektrische Energie über zusätzliche Messeinrichtungen, so werden die Messwerte von einander entsprechenden Messeinrichtungen arithmetisch (zeitungleich) addiert.

6. Weitere Entgeltbestandteile

a) EEG-Aufschlag:

Aufgrund der zu erwartenden Einspeisungen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der jeweils gültigen Fassung erhöht sich der Arbeitspreis gemäß Ziffer 3 um einen Aufschlag zur Deckung der sich für RheinEnergie aus dem EEG jeweils ergebenden Mehrkosten.

Die Höhe des EEG-Aufschlages beläuft sich ab 01.08.2008 auf 1,52 ct/kWh vor Umsatzsteuer. Bescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 16 EEG (Besondere Ausgleichsregelung) werden bei der Ermittlung des EEG-Aufschlages berücksichtigt.

Der jeweilige Aufschlag wird aus den Beträgen der gemäß EEG zu erwartenden Belastung ermittelt. Die tatsächlichen Belastungen aus dem o. g. Gesetz werden mit den Erlösen aus dem jeweiligen EEG-Aufschlag aufgerechnet und die Minder- bzw. Mehrerlöse durch Anpassung der zukünftigen Aufschläge – also nicht rückwirkend – berücksichtigt.

b) KWKG-Aufschlag:

RheinEnergie berechnet ihren Kunden als zusätzlichen Entgeltbestandteil einen Aufschlag auf den Arbeitspreis gemäß Ziffer 3 vor Umsatzsteuer in gleicher Höhe, wie ihr dieser vom jeweiligen örtlichen Verteilnetzbetreiber gemäß Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in der jeweils gültigen Fassung in Rechnung gestellt wird.

Die Berechnung des Aufschlages für die ersten 100.000 kWh/a wie auch die Bilanzierung erfolgt wie im Gesetz vorgesehen durch die Übertragungsnetzbetreiber und wird vom jeweiligen örtlichen Verteilnetzbetreiber veröffentlicht. Für alle weiteren kWh/a beträgt der Aufschlag gemäß § 9 Absatz 7 KWKG 0,05 ct/kWh.

Soweit Netzbetreiber rückwirkend Mehr- oder Minderbelastungen geltend machen, wird RheinEnergie diese Mehr- bzw. Minderbelastungen entsprechend an den Kunden weitergeben.

c) Konzessionsabgabe und Steuern

Soweit RheinEnergie für die Lieferung eine Konzessionsabgabe zu entrichten hat, ist diese in den Preisen gemäß Ziffer 3 bereits enthalten.

Alle Preise sind Nettopreise, denen die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen werden.


Diese Informationen finden Sie ebenfalls hier: > Preisblatt (31 KB).

Für die Ersatzversorgung von nicht leistungsgemessenen Verbrauchsstellen in Niederspannung gelten die Preise der Grundversorgung entsprechend.
> Tarifpreise Strom

Für die Ersatzversorgung in Mittelspannung kommen gesonderte Preise und Bedingungen zur Anwendung.
Die aktuellen Preise und Bedingungen können Sie unter Telefon 0221 178-2521 erfragen.

 

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