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Klare gesetzliche Grundlagen stellen sicher, dass die Beziehungen zwischen der RheinEnergie und ihren Kunden auf einer soliden Basis stehen.

Stromkennzeichnung
gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz

Nachfolgend informieren wir Sie über den Energieträgermix der RheinEnergie. Wir haben für Sie dargestellt, wie sich die gelieferte Strommenge der RheinEnergie aus den einzelnen Energieträgern zusammensetzt. Sie erfahren außerdem, welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Um Ihnen einen Vergleich zu ermöglichen, sind zusätzlich die Durchschnittswerte des bundesdeutschen Energieträgermix und der Umweltauswirkungen angegeben.

 

Darstellung der Stromkennzeichnung in prozentualen Anteilen

Darstellung der Stromkennzeichnung KlimaStrom in prozentualen Anteilen

Stromkennzeichnung der Stromlieferung 2006 der RheinEnergie AG, Köln gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005
Gesamtstromlieferung:
Anteile der Energieträger: Kernkraft 18,0% (29%), fossile und sonstige Energieträger 62,6% (59%), Erneuerbare Energien 19,4% (12%)
Umweltauswirkungen:
Radioaktiver Abfall: 0,0005 g/kWh (0,0008 g/kWh) und CO2-Emissionen: 390 g/kWh (520 g/kWh)
Durchschnittswerte Deutschland in Klammern, Quelle: VDEW

 

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