Sie haben kein javascript in Ihrem Browser aktiviert! Unsere Seite kann Ihnen deswegen nicht korrekt angezeigt werden! Bitte nutzen Sie zur Navigation unsere > Sitemap.

Suche
Klare gesetzliche Grundlagen stellen sicher, dass die Beziehungen zwischen der RheinEnergie und ihren Kunden auf einer soliden Basis stehen.

Steuern und Abgaben

Privatkunden


Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis


Privathaushalt (Grundversorgungspreise) in Köln mit einem typischen Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr

  • Konzessionsabgabe 2,39 ct pro kWh
  • Stromsteuer 2,05 ct pro kWh
  • Mehrwertsteuer 19 Prozent

Daraus ergeben sich die folgenden Anteile in Prozent:

Steuern und Abgaben Strom Privatkunden

 


Anteil von Steuern und Abgaben am Erdgaspreis


Privathaushalt (Vollversorgung) in Köln mit einem typischen Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr

  • Konzessionsabgabe 0,03 ct pro kWh
  • Erdgassteuer 0,55 ct pro kWh
  • Mehrwertsteuer 19 Prozent

Daraus ergeben sich die folgenden Anteile in Prozent:

Steuern und ABgaben Gas Privatkunden
Geschäftskunden


Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis


Gewerbe (Grundversorgungspreise) in Köln mit einem typischen Verbrauch von 50.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr

  • Konzessionsabgabe 2,39 ct pro kWh
  • Stromsteuer 2,05 ct pro kWh
  • Mehrwertsteuer 19 Prozent

Daraus ergeben sich die folgenden Anteile in Prozent:

Steuern und Abgaben Strom Gewerbe

 


Anteil von Steuern und Abgaben am Erdgaspreis


Gewerbe (Vollversorgung) in Köln mit einem typischen Verbrauch von 100.000 kWh pro Jahr

  • Konzessionsabgabe 0,03 ct pro kWh
  • Erdgassteuer 0,55 ct pro kWh
  • Mehrwertsteuer 19 Prozent

Daraus ergeben sich die folgenden Anteile in Prozent:

Steuern und Abgaben Gas Gewerbe

 

------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------
 
 
Grundversorgung

Gerne erklären wir Ihnen die neuen Begrifflichkeiten aus dem EnWG zum Thema Grundversorgung und Ersatzversorgung.

> FAQ
Scheckheft
Energiespartipps

Wussten Sie schon?
Warme Speisen können einem Kühl- oder Tiefkühlschrank ganz schön zu schaffen machen. Der Innenraum erwärmt sich, das Kühlaggregat muss Wärme in Kälte umwandeln. Im Tiefkühlschrank können gefrorene Lebensmittel antauen und verderben. Lassen Sie deshalb warme Lebensmittel immer erst abkühlen, bevor Sie sie in den Kühlschrank stellen oder einfrieren.

> mehr