Wichtiger Hinweis zum Online-Vertrag
Je nachdem, wann Sie Ihren Online- Stromliefervertrag abgeschlossen haben, können die Regelungen zum Vertrag folgende Klausel enthalten:
"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge haben. Vielmehr werden die Vertragspartner sich bemühen, die unwirksame Regelung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende rechtswirksame Regelung zu ersetzen."
Da die RheinEnergie in der Vergangenheit keinen Anlass gesehen hat, diese Klausel anzuwenden und die Klausel daher tatsächlich nicht angewendet wurde, hat die RheinEnergie sie seit 01.02.2010 aus den neuen Verträgen gestrichen. Aus diesem Grund wird die RheinEnergie sich auch bei vor diesem Datum abgeschlossenen Verträgen in Zukunft nicht auf diese Vertragsbestimmung berufen.
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