Fragen und Antworten zu neuen Begrifflichkeiten aus dem EnWG: Grundversorgung/Ersatzversorgung
Was sind das für neue Tarife "Grundversorgung/Ersatzversorgung"?
Seit Mitte Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Es hat das alte EnWG abgelöst.
Die Ihnen bekannten "Allgemeinen Tarife" gibt es nur noch für eine Übergangszeit, da das neue EnWG nunmehr die Veröffentlichung von Preisen und Bedingungen für die Grundversorgung verlangt. Diese entsprechen bei der RheinEnergie der Höhe nach den bisherigen "Allgemeinen Tarifen". Für unsere Bestandskunden ändert sich damit zunächst nichts.
Was ist Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.
Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Was ist Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar.
Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.
Kann ich auch einen dieser Tarife wählen?
Nein. Die Preise für die Grundversorgung kommen automatisch zur Anwendung, wenn Letztverbraucher keinen (speziellen) Sondervertrag abschließen. Sie entsprechen den Allgemeinen Tarifen und ersetzen diese zukünftig.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist seitens der Kunden
ebenfalls nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.
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