Sie haben kein javascript in Ihrem Browser aktiviert! Unsere Seite kann Ihnen deswegen nicht korrekt angezeigt werden! Bitte nutzen Sie zur Navigation unsere Sitemap.

Suche
Klare gesetzliche Grundlagen stellen sicher, dass die Beziehungen zwischen der RheinEnergie und ihren Kunden auf einer soliden Basis stehen.

Wichtige Hinweise zum Erdgasvertrag

Abhängig vom Zeitpunkt Ihres Gasliefervertrags-Abschlusses können die Regelungen zum Vertrag folgende Klauseln enthalten :

"Ändern sich Gasbezugspreise unabhängig von den HEL-Entwicklungen oder die generellen Bezugskonditionen bei den Vorlieferanten, ist RheinEnergie berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen."

" Wenn und soweit RheinEnergie nach den vorstehenden Bestimmungen mögliche Preiserhöhungen nicht durchgeführt hat, bleiben diese für die Zukunft vorbehalten, soweit sie nicht durch später aus den vorstehenden Bestimmungen sich ergebende Preisermäßigungen ausgeglichen werden."

Da RheinEnergie in der Vergangenheit keinen Anlass für die Anwendung dieser Klauseln gesehen hat und die Klauseln daher tatsächlich nicht angewendet wurden, hat RheinEnergie sie seit 01.03.2006 aus neu abzuschließenden Verträgen gestrichen. Aus diesem Grund wird RheinEnergie sich auch in Zukunft nicht auf diese Vertragsbestimmungen berufen.

------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------
 
 
Stromtarife

Wir richten uns ganz nach Ihnen: Wählen Sie den für Sie geeigneten Stromtarif - nach Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Zahlungsmodalitäten. Wir helfen Ihnen gerne bei der

> Produktauswahl
Fahren.Sparen.Erdgas.
Logo: Fahren-Sparen-Erdgas
Heizungsumstellung

Sieben gute Gründe sprechen dafür, dass Sie jetzt Ihre Heizung modernisieren sollten. Mehr finden Sie

> hier