Wichtige Hinweise zum Erdgasvertrag
Abhängig vom Zeitpunkt Ihres Gasliefervertrags-Abschlusses können die Regelungen zum Vertrag folgende Klauseln enthalten :
"Ändern sich Gasbezugspreise unabhängig von den HEL-Entwicklungen oder die generellen Bezugskonditionen bei den Vorlieferanten, ist RheinEnergie berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen."
" Wenn und soweit RheinEnergie nach den vorstehenden Bestimmungen mögliche Preiserhöhungen nicht durchgeführt hat, bleiben diese für die Zukunft vorbehalten, soweit sie nicht durch später aus den vorstehenden Bestimmungen sich ergebende Preisermäßigungen ausgeglichen werden."
Da RheinEnergie in der Vergangenheit keinen Anlass für die Anwendung dieser Klauseln gesehen hat und die Klauseln daher tatsächlich nicht angewendet wurden, hat RheinEnergie sie seit 01.03.2006 aus neu abzuschließenden Verträgen gestrichen. Aus diesem Grund wird RheinEnergie sich auch in Zukunft nicht auf diese Vertragsbestimmungen berufen.
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