Rechnungserklärung - Die Jahresabrechnung der RheinEnergie
Die erste Seite Ihrer Jahresabrechnung informiert Sie auf einen Blick über die wesentlichen Abrechnungsdaten einschließlich Ihrer persönlichen Verbrauchsentwicklung. Darüber hinaus zeigt Ihnen die Kontoaufrechnung, ob wir Ihnen etwas erstatten können oder Sie um eine Restzahlung bitten.
Auf der zweiten Seite und eventuellen Folgeseiten finden Sie einen detaillierten Nachweis über das Zustandekommen Ihres aktuellen Rechnungsbetrags und der zukünftigen Abschläge.
Seite 2:
Seite 3:
Seite 4:
Seite 5:
1 - Abrechnung:
Unter diesem Punkt finden Sie den Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr, eventuell einige Tage mehr oder weniger. Deutlich kürzer kann der erste Abrechnungszeitraum nach dem Einzug in eine neue Wohnung sein. Grund dafür ist, dass jeder Zähler ein festes Ablesedatum hat. Dieses richtet sich nach dem Stadtteil, in dem Sie leben und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben.
Unter dem Abrechnungszeitraum finden Sie eine Rechnungsnummer. Bitte geben Sie diese Nummer im Gespräch mit uns an, damit wir uns zweifelsfrei auf eine bestimmte Rechnung beziehen können.
zurück
2 - Kundennummer:
Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten bei Rückfragen oder Zahlungen schnell und zuverlässig zu finden. Die Möglichkeit einer Verwechslung wird dadurch ausgeschlossen.
zurück
3 - Sparte:
Die RheinEnergie kann Sie mit verschiedenen Energiearten (Strom, Erdgas, Wärme) und mit Trinkwasser versorgen. Unter der Überschrift „Sparte“ finden Sie genau die Produkte, die Sie von uns beziehen.
zurück
4 - Verbrauch:
Punkt 4 listet auf, welchen Verbrauch an Energie oder Trinkwasser Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums hatten. Seit 2002 finden Sie dabei Ihre Verbrauchsmengen an Strom, Gas und Wärme in der Einheit Kilowattstunden (kWh) angegeben. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie die verschiedenen Energieträger leicht miteinander vergleichen können. Allerdings misst Ihr Gaszähler weiterhin Kubikmeter (m3) und Ihr Wärmemengenzähler verwendet Gigajoule (GJ). Den Umrechnungsfaktor für diese Einheiten in kWh finden Sie als Fußnote auf der Folgeseite. Ihr Verbrauch an Trinkwasser wird nach wie vor in m3 (1m3 = 1000 Liter) angegeben.
zurück
5 - Vorjahr:
Damit Sie eine Kontrolle über Ihre Verbrauchsentwicklung haben, nennen wir Ihnen neben den aktuellen Werten auch die Mengen des vorherigen Abrechnungszeitraums. Sollte Ihr Verbrauch im aktuellen Jahr deutlich vom Vorjahr abweichen, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Vorjahreszeitraum eventuell kürzer war als die aktuelle Abrechnungsspanne.
zurück
6 - Nettobetrag:
Dies sind die Summen für Ihre Energie- oder Wasserlieferung im angegebenen Abrechnungszeitraum – ohne Umsatzsteuer. Sie beinhalten:
- die Beträge für Ihre verbrauchten Einheiten,
- die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung,
- die Konzessionsabgabe an die Kommune,
- die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben.
zurück
7 - Umsatzsteuer:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt zurzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
zurück
8 - Bruttobetrag:
In dieser Spalte werden pro Sparte der Nettobetrag und die Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
zurück
9 - Rechnungsbetrag, gezahlte Abschläge, Restbetrag:
Der Rechnungsbetrag ist die Summe der einzelnen Bruttobeträge und entspricht in Euro und Cent Ihren tatsächlichen Energie- und Wasserkosten für den Abrechnungszeitraum. Einen Großteil dieses Betrages haben Sie schon in der Vergangenheit durch die Zahlung Ihrer monatlichen Abschläge beglichen. Die Summe der gezahlten Abschläge steht unmittelbar unter dem Rechnungsbetrag. Die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und gezahlten Abschlägen ist der Restbetrag, der ein Guthaben für Sie oder eine Forderung von uns darstellen kann.
zurück
10 - Gutschrift/Forderung:
An dieser Stelle wird ausgewiesen, ob wir Ihnen den Endbetrag gutschreiben können oder Sie um die Zahlung einer offenen Forderung bitten.
zurück
11 - Fälligkeitsdatum:
Zu einem Termin, der ungefähr zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum liegt, wird der ausstehende Betrag fällig und verrechnet. Das heißt, dass wir Ihnen eine eventuelle Gutschrift zuweisen oder im Falle einer offenen Forderung den Betrag von Ihrem Konto einziehen. Damit Sie entsprechend planen können, nennen wir Ihnen das Buchungsdatum.
zurück
12 - Abschlag:
Auf der Basis Ihres bisherigen Bedarfs berechnen wir, wieviel Energie und Trinkwasser Sie voraussichtlich im kommenden Jahr verbrauchen. Daraus ermitteln wir einen Abschlagsbetrag, der an festgesetzten Terminen im Laufe der nächsten elf Monate fällig wird.
Profitieren Sie eigentlich schon von unserem bequemen Lastschrifteinzugsverfahren? Sie ersparen Sich damit viel Arbeit, zum Beispiel wenn Sie im Urlaub sind und einen Fälligkeitstermin einhalten müssen.
zurück
13 - Verbrauchsermittlung:
In diesem Abschnitt finden Sie alle Angaben darüber, auf welcher Grundlage wir Ihren Verbrauch über den Abrechnungszeitraum ermittelt haben. Den Begriff Sparte kennen Sie ja schon von der ersten Seite. Er bezieht sich auf die Energieart bzw. Trinkwasser.
Die Zähler-Nr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler ohne jeden Zweifel von dem Ihres Nachbarn unterscheiden können.
ZW (Zählwerk): Erdgas wird anders gemessen als Trinkwasser, Haushaltsstrom anders erfasst als Strom für eine Nachtstromheizung. Eine eher technische Information darüber, was für eine Art von Zählwerk in Ihrem Zähler arbeitet, finden Sie in dieser Spalte in Verbindung mit der Fußnote.
Datum, Zählerstand: Im Normalfall wird die Rechnung für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zu Beginn und zum Ende der 12 Monate und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (zum Beispiel durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig. Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Das können Sie über das Internet oder per Postkarte tun. Oder wir nehmen eine „rechnerische Abgrenzung“ vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren in gleicher Weise, wenn uns zum Termin der Jahresabrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Unter der Rubrik Art sehen Sie mit Hilfe der Fußnote, zu welchem Datum eine Ermittlung der Verbrauchswerte stattgefunden hat: Entweder durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder eine Schätzung.
Der Verbrauch zeigt die aufgrund der Zählerstände (Anfang und Ende) entstandenen Summen, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (etwa Kilowattstunden).
Unter Faktor finden unsere Erdgas- und Wärmekunden den Multiplikator, mit dem aus den am Zähler gemessenen Kubikmetern bzw. Gigajoule die Menge in Kilowattstunden berechnet wird.
Letztlich sind unter Abzurechnender Verbrauch die Verbrauchsmengen mit Einheiten angegeben, die wir Ihnen in Rechnung stellen.
zurück
14 - Betragsermittlung:
Auf der Grundlage der Verbrauchsermittlung legen wir Ihnen in diesem Teil offen, wie wir Ihren Rechnungsbetrag in Euro und Cent ermittelt haben. Dazu wird jede Sparte in einem gesonderten Abschnitt betrachtet.
Zunächst finden Sie in Fettdruck die Bezeichnung der relevanten Energieart beziehungsweise Trinkwasser sowie rechts daneben den Namen des Vertrages, zu dessen Bedingungen Sie von uns beliefert werden.
Unter Tarif sind die Komponenten aufgelistet, aus denen sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt. Mit dem Arbeitspreis bezahlen Sie die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden. Hinter den Begriffen Grundpreis, Leistungspreis oder Verrechnungspreis stecken die Kosten für alle zur Versorgung nötigen Einrichtungen und Dienstleistungen. Werden die Preiskomponenten mehrmals aufgeführt, so steht dies im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Aufteilung des Abrechnungszeitraums aufgrund von Preisänderungen. Bei einem Vergleich der Daten unter Zeitraum ist dies leicht nachzuvollziehen.
Der Begriff Zone bezieht sich auf Versorgungsverträge, bei denen die Arbeitspreise in Abhängigkeit von der verbrauchten Menge gestaffelt sind. In welcher Preiszone abgerechnet wurde, kann dieser Rubrik entnommen werden.
Unter Menge sind die jeweiligen Verbrauchseinheiten im angegebenen Zeitraum aufgeführt. Unter Tage die Anzahl der Tage, für die der Grundpreis berechnet wird.
Preis: Hier finden Sie den Nettopreis der Rechnungskomponente. Zur Berechnung des Netto-Betrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an verbrauchten kWh multipliziert. Beim Grundpreis ist es etwas komplizierter: der Preis in Euro pro Jahr wird zur Betragsermittlung durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Rechnungstage multipliziert.
Zusammenfassend wird in der unteren rechten Ecke des Spartenabschnitts die Summe der Nettobeträge, die ausgewiesene Umsatzsteuer und schließlich die Bruttosumme der Sparte ausgewiesen. Am Ende aller Spartenabschnitte finden Sie die einzelnen Spartenbruttosummen aufaddiert. Das Ergebnis ist identisch mit dem Rechnungsbetrag von der ersten Seite.
zurück
15 - Ausweis Netzentgelt Strom:
Das Netzentgeld Strom beinhaltet die Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Kosten leiten wir an den jeweiligen Netzbetreiber weiter.
zurück
16 - Nachweis der gezahlten Abschläge:
Abschließend listen wir Ihnen auf, in welcher Höhe Sie Abschläge über den vergangenen Abrechnungszeitraum gezahlt haben; wiederum aufgeteilt nach Sparte und unter Ausweisung der prozentualen und absoluten Umsatzsteuer.
zurück
17 - Abschlagsaufteilung:
Auf der ersten Seite haben wir Ihnen mitgeteilt, wie hoch Ihr künftiger Abschlag sein wird. An dieser Stelle finden sie den Betrag auf die verschiedenen Sparten aufgeteilt. Zudem entnehmen Sie der Aufstellung, wie hoch der prozentuale und absolute Anteil der Umsatzsteuer ist.
zurück
18 - Stromkennzeichnung:
Die RheinEnergie ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 verpflichtet, Angaben zum Energieträgermix der Stromerzeugung zu machen. In der Darstellung sehen Sie, welche Anteile die Primärenergieträger Kernenergie, fossile Brennstoffe sowie Erneuerbare Energien am Mix der Stromlieferung ausmachen. Damit Sie vergleichen können, sind ebenfalls die bundesdeutschen Durchschnittswerte ausgewiesen.
zurück
------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------ ------------
|