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Samstag: 9.00 bis 16.00 Uhr
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Wasserschutzgebiete werden ausgewiesen, um bereits das auf die Brunnenanlagen zufließende Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen.
Die Wasserschutzzonen sind in drei Klassen (I, II und III) eingeteilt. Mit zunehmender Entfernung vom Brunnen werden die Schutzvorschriften schwächer. Wenn der Abstand von der Brunnenanlage bis zum Rand der Wasserschutzzone III größer ist als zwei Kilometer, unterteilt man die Schutzzone III noch in die Unterklassen A und B. Prinzipiell wird heute das gesamte Einzugsgebiet eines Wasserwerkes als Wasserschutzzone ausgewiesen.
Die Zone I dient dazu, den Schutz der Gewinnungsanlage und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen zu gewährleisten.
Die Zone II soll vor Verunreinigungen durch bestimmte Mikroorganismen (wie Viren, Bakterien) und vor sonstigen Beeinträchtigungen schützen, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und die in der Nähe der Fassungsanlage besonders gefährdend sind.
Die Zone III schützt vor weit reichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und vor radioaktiven Verunreinigungen.
Weiterführende Informationen zu den festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebieten erhalten Sie bei der Bezirksregierung Köln (ehemals Staatliches Umweltamt Köln) und auf den Internetseiten der Stadt Köln.