Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Smart Metering Technik. Wir informieren Sie über Kosten und Tarife, die technische Installation, das Thema Datenschutz und über die Intensität der Funkstrahlung, die beim Smart Metering zum Einsatz kommt.
Smart Meter sind digitale Zähler für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. Was sie von den bisher eingesetzten Zählern unterscheidet, ist eine integrierte Kommunikationsschnittstelle. Diese Schnittstelle dient dazu, den Zählerstand automatisch zu übertragen und eine sichere, für alle Parteien nachvollziehbare Rechnung zu erstellen.
Die automatisierte, digitale Übertragung bietet die Möglichkeit, aus den Zählerständen Verbrauchsprofile für die Kunden zu erstellen. Mit Hilfe dieser Profile können die Kunden genau sehen, wo noch Einsparpotenziale im Umgang mit Energie und Trinkwasser liegen. Eine theoretisch stundengenaue Abrechnung bietet außerdem die Möglichkeit, zeitgebundene Tarife einzusetzen (z.B. "Nachtstrom" oder "Wochenendstrom") und dadurch zusätzlich zu sparen.
Ja, die gibt es. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ab dem 01.01.2010 alle Neubauten und alle Bestandsimmobilien, die grundlegend saniert werden, mit Zählern ausgestattet werden müssen, die den tatsächlichen Verbrauch und die Nutzungszeit anzeigen. Diese Gesetzgebung wird durch die Smart Metering-Technik erfüllt.
Die Strahlenbelastung durch Funk, die innerhalb des Hauses auftritt, ist vergleichbar mit drahtlosen Babyphonen oder Wetterstationen. Die Intensität der Funkstrahlung ist hundertmal geringer als die eines Handys. Falls eine Übertragung per DSL, Glasfaserkabel usw. aus dem Haus heraus zur RheinEnergie nicht möglich ist, wird ggf. auch GSM-Technik genutzt (entspricht der Handyfunktechnik).
Nein. Die Daten werden nach anerkannten Regeln der Technik verschlüsselt und gesichert übertragen, so dass sie vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind.
Ein fester Zeitraum für die Speicherung steht zurzeit noch nicht fest. Er wird abhängig sein von den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sowie den technischen Möglichkeiten zur Datenvorhaltung. Diese sind momentan noch in der Entwicklung und werden bekannt gegeben, sobald sie beschlossen sind.
Nein. Wir übertragen nur die Daten, die wir für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke brauchen. So schreibt es auch das Bundesdatenschutzgesetz vor. Wir handeln nach dem Grundsatz: "So wenig Daten wie möglich, so viel Daten wie nötig". Die RheinEnergie benötigt dafür lediglich einen Zählerstand pro Tag, es sei denn, der Kunde wünscht eine detailliertere Auswertung. Dieser Tageszählerstand verbleibt anonymisiert in einem Daten-Management-System. Die Verknüpfung zum Kunden ist nur im Abrechnungssystem enthalten. Ohne eine gesonderte Vertragsgestaltung befindet sich im Abrechnungssystem maximal ein Zählerstand im Monat. Diese Daten werden nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung gespeichert und archiviert.
Grundsätzlich soll die Ausbringung der neuen Zählertechnik an Bestandsimmobilien erst ab 2011 erfolgen. Vereinzelte Kundenanfragen, die bereits im Jahr 2010 kommen, werden auf technische Machbarkeit geprüft und, wenn möglich, umgesetzt. Wir planen, dafür bereits im Laufe des Jahres 2010 ein entsprechendes Produkt auf den Markt zu bringen.
Die Bereitstellung und Installation des Zählers verursacht für Sie grundsätzlich keine Kosten, sofern sie im Rahmen des Turnuswechsels oder auf Initiative der RheinEnergie geschieht (aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oder des flächendeckenden Einsatzes). Die Grundgebühr Ihres Strom-/Gasliefervertrages enthält bereits Kostenumlagen für Zählermiete, Messung und Abrechnung. Sollten Sie schon vor dem geplanten Einbau der Zähler an einem Smart Meter interessiert sein, werden wir wahrscheinlich einen einmaligen Installationspreis für den zusätzlichen Aufwand erheben. Später werden Ihnen dann verschiedene Servicepakete angeboten, wie die Bereitstellung eines Internetportals oder eines Displays. Diese werden kostenpflichtig sein.
Für die Übertragung der Daten an die RheinEnergie ist kein Internetanschluss erforderlich. Sie können sich Ihre Verbrauchswerte im Internet auf unserer Website oder auf Wunsch auf einem Display in Ihrer Wohnung ablesen. Wenn Sie keinen Internetanschluss in Ihrer Wohnung haben, sollten Sie sich für das Display entscheiden. Während des Pilottests stellen wir das Display kostenlos zur Verfügung. Nach dem Test wird das Display allerdings kostenpflichtig sein - ein Betrag steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Grundsätzlich passen die neuen Zähler immer an die Stelle der bisherigen Zähler und sind ungefähr genau so groß. Der Gaszähler wird zunächst genauso aussehen wie der bisherige Zähler, zukünftig können dort jedoch auch kleinere, elektronische Zähler eingesetzt werden. Der neue Wasserzähler wird wahrscheinlich etwas höher sein als der bisherige Zähler.
Es ist geplant, ab voraussichtlich 2011 die Haushalte in Köln und Umland nach und nach mit den neuen Zählern auszustatten. Innerhalb von ca. fünf Jahren sollen dann alle alten Zähler gegen neue ausgetauscht werden. Die Kunden kostet der Austausch nichts.
Nein. Besonders die Möglichkeiten zur Verbrauchskontrolle, wie Display oder Internetportal muss der Kunde der jeweiligen Verbrauchsstelle selbst beantragen. Ausschließlich er kann seinen eigenen Verbrauch einsehen. Als Hausverwalter oder -vermieter können Sie lediglich die Zähler für den allgemeinen Gebäudeverbrauch umrüsten lassen.
Die Wettbewerber, die bereits Smart Metering anbieten, unterscheiden sich in der technischen Realisierung vom Konzept der RheinEnergie. In der Regel bieten diese Energieversorger nur Smart Metering für Strom an. Wir bieten dagegen eine spartenübergreifende Lösung, um alle Energiearten zu erfassen. Außerdem entwickeln wir ein Konzept, dass sich für alle Haustypen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, ...) und für Eigentümer wie Mieter gleichermaßen eignet. Hinzu kommt, dass die Wettbewerber oftmals auf die kommunikative Infrastruktur des Kunden zurückgreifen, d.h. der Kunde benötigt zwingend einen DSL-Zugang und eine Internetflatrate. Wir entwickeln eine Zählertechnik, die völlig unabhängig von der technischen Infrastruktur unserer Kunden ist. Und nicht zuletzt streben wir eine grundsätzliche Normierung der technischen Smart-Metering-Komponenten an, um nicht von einem einzelnen Zählerhersteller, MUC-Hersteller usw. abhängig zu sein. Wegen dieser hohen Ansprüche benötigen wir mehr Zeit für die Entwicklung, deshalb können wir Smart Metering momentan noch nicht für alle Kunden anbieten.
Die Smart-Meter-Zähler und der Datensammler werden nicht über Ihre Verbrauchsstelle versorgt, sondern greifen die benötigte Energie noch vor der Messung Ihres Anschlusses ab. Somit entstehen für Sie keine zusätzlichen Stromkosten. Sollten Sie Ihren Verbrauch über unser Internetportal oder ein Energiedisplay kontrollieren wollen, fallen hier selbstverständlich die üblichen Verbräuche für PC- oder Batteriebetrieb an.
Aktuelle Smart-Meter-Systeme sind darauf ausgelegt, den Gesamtverbrauch des Haushalts zu erfassen und dem Kunden zu visualisieren. Bei der RheinEnergie erhalten Sie auf Wunsch Ihre Verbrauchsdaten in einer Auflösung von 15-Minuten- (Strom) bzw. Stunden-Intervallen (Gas und Wasser). Hierdurch können Sie durch etwas geschicktes Beobachten zumindest den Verbrauch von Großgeräten wie dem Herd, der Wasch- oder Spülmaschine oder auch z.B. dem letzten Saunagang herausfinden.
Wo bringe ich den Smart Meter an, und was ist bei seinem Einbau zu beachten? Die folgenden FAQ's helfen Ihnen bei der Installation.
Für den Einbau der neuen Zähler muss in der Regel keine bauliche Veränderung der Hausanlage vorgenommen werden. Wir montieren lediglich zusätzlich den zentralen Datensammler. Sollten doch Anpassungen nötig sein, besprechen wir diese mit Ihnen.
Der neue Zähler kommt in der bestehenden Hausinstallation an die Stelle des bisherigen Zählers. Ein Umbau der Anlage ist nicht erforderlich. Eventuell nötige Adapter werden von uns gestellt.
In Hinsicht auf die "Intelligenten Zähler" bestehen keine zusätzlichen Anforderungen an die Kundenanlage vor Ort. Wie bisher müssen Sie den aktuell gültigen technischen Regelwerken entsprechen und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einhalten.
Die gegenwärtig bereits eingesetzten elektronischen Haushaltszähler sind grundsätzlich Smart-Metering-fähig. Wir müssten sie lediglich um ein Funkmodul für die Übermittlung der Zählerstände erweitern. Es gibt jedoch einige Modelle, die wir trotzdem - für Sie kostenlos - komplett austauschen müssen.
Wir haben vor, mit Smart Metering auch zeitvariable Tarife einzuführen. Bei diesen Tarifen ist der Strompreis von Tageszeiten und Wochentagen abhängig. In unserem Pilotversuch testen wir zwei unterschiedlich Tarife. Einsparungen ergeben sich, wenn der Kunde bereit ist, seinen Verbrauch in günstige Tarifzeiten zu verlegen. Außerdem lassen sich mit einem intelligenten Zählersystem "Stromfresser" im Haushalt oder Geschäft ausfindig machen. Auch dadurch können unsere Kunden Energie einsparen. Das Einsparpotenzial ist also individuell. Wenn die zeitvariablen Tarife von unseren Kunden im Pilotversuch gut angenommen werden, werden wir sie allen Kunden anbieten - vorausgesetzt die technischen Bedingungen für ein groß angelegtes Angebot sind erfüllt.
Grundsätzlich ja. Der Mindestdatenumfang, der durch die neue Technik ermittelt wird, ist ein Zählerstand pro Tag. Die Werte werden gespeichert bzw. an die RheinEnergie übermittelt. Damit ist eine rückwirkende Abgrenzung zu beliebigen Tagen möglich.