Bitte senden Sie uns (auch bei einer Anlagenerweiterung) auf dem Postweg mindestens sechs Wochen vor der Montage:
- das Formblatt "Anmeldung einer Erzeugungsanlage“ (ggf. mit der Einverständniserklärung des Eigentümers)
- einen Lageplan, in dem die Erzeugungsanlage eindeutig eingezeichnet ist (z. B. Katasterplan). Verfügt das Grundstück bereits über einen Stromanschluss so zeichnen Sie diesen bitte ebenfalls mit ein.
- Für Anlagen mit einer Leistung von >30 kWp wird zusätzlich das Datenblatt nach VDE-AR-N 4105 benötigt.
Bitte beachten Sie, dass ab einer Anlagenleistung >10 kWp eine intensivere Netzprüfung vorgenommen wird. Für Erzeugungsanlagen mit einem Anschluss am Mittelspannungsnetz gilt die TAB Mittelspannung des jeweiligen Netzbetreibers bzw. die "Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" des BDEW mit den entsprechenden Vordrucken.
Nachdem wir die Anschlusssituation geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Nachricht. Dann kann der Bau der Anlage beginnen. Für Anlagen mit einer Leistung von max. 10 kWp kann nach Abgabe der Anmeldeunterlagen mit dem Bau begonnen werden.
Bitte beachten Sie: Der Netzparallelbetrieb der Anlage darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen!
Zur Inbetriebsetzung benötigen wir zusätzlich:
- Das Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“ jeweils für den Erzeugungszähler und ggf. den Einbau/Tausch des Hauptzählers
- Das Formblatt „Inbetriebnahmeprotokoll für eine Photovoltaikanlage“ bzw. „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen“ nach VDE-AR-N 4105 mit Inbetriebnahmedatum, Unterschrift und Stempel des Elektro-Installationsunternehmens sowie den technischen Daten der Module und des Wechselrichters bzw. des Generators.
- Das von Ihnen ausgefüllte Formblatt „Messkonzept“
- Konformitätsnachweis (e) der Erzeugungseinheit (en) (inkl. Prüfbericht)
- Konformitätsnachweis des NA-Schutzes (inkl. Prüfbericht)
- Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage. Aus dem Schaltplan muss u. a. hervorgehen, wie viele Wechselrichter eingesetzt sind, wie diese sich auf die Außenleiter aufteilen und wo sich der Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 befindet.
Nur für PV-Anlagen
- Kopie der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
- Foto der Photovoltaikanlage
Nur für KWK-Anlagen
Bei Einbau eines kundeneigenen Zählers (Privatzähler):
- Bedingungen für die Bereitstellung von Elektrizitätszählern durch Einspeiser
- Foto der Zähleranlage und des Zählers mit dem Zählerstand und der Prüfplakette zum Zeitpunkt des Einbaus
Erst nach Vorlage aller Inbetriebnahmeunterlagen erfolgt die Weiterleitung an die Zählermontage.
Nach der Inbetriebnahme und Vorlage aller Unterlagen erhalten Sie einen Einspeisevertrag. Diesem liegt u. a. ein Datenblatt bei, das sowohl technische als auch zahlungsrelevante Daten abfragt.
- Bitte füllen Sie dieses in jedem Fall aus und schicken Sie es unterschrieben zusammen mit den von Ihnen ebenfalls unterzeichneten Vertragsausfertigungen zurück.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Kundendaten (z. B. Herr, Frau, Eheleute, GmbH, e. V., GbR…) korrekt angegeben sind!
Die Vergütung der eingespeisten bzw. erzeugten Energie erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen u. a. Art der Erzeugungsanlage, auf der Grundlage der Inbetriebnahme sowie der Leistung der Anlage. Demnach liegt die Nachweispflicht des Vergütungsanspruchs bei Ihnen. Die Vergütung zahlen wir für Standardanlagen monatlich im Abschlagsverfahren aus. Detaillierte Informationen hierzu sowie die Ansprechpartner für die Vergütungszahlungen erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.