Montag bis Freitag: 7.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 16.00 Uhr
Möchten Sie als Installateur (Elektrotechniker- oder Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk) Kundenanlagen in Ihrem Gewerk errichten, erweitern, ändern oder unterhalten, so ist eine Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB)* unerlässlich.
Grundlage dafür sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Nierderspannung (NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) und die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV):
Produkte & Preise - Rechtliches
Gegenstand und Zweck der Eintragung ist es, die Sicherheit der Elektrizitäts-, Gas- und Wasseranwendung im Bereich der Kundenanlagen zu gewährleisten und nachteilige Auswirkungen mangelhaft installierter Verbrauchsanlagen zu vermeiden (Verbraucherschutz).
Innerhalb des Netzgebietes gibt es einen Bezirks-Installateurausschuss, der aus Vertretern des Handwerks und des NB* zusammengesetzt ist. Dieser Bezirks-Installateurausschuss (BIA) fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen dem Handwerk und dem NB. Der BIA klärt des Weiteren grundsätzliche Eintragungsfragen und schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten. Für die Eintragung in das Verzeichnis ist derjenige NB* zuständig, in dessen Gebiet sich der Betrieb befindet.
Die Eintragung ist zwei Jahre gültig. Vor Ablauf dieser Frist kontaktieren wir sie automatisch, um die Gültigkeit zu verlängern. Im Rahmen der Ersteintragung prüfen wir alle Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend detailliert beschrieben:
Installateurverzeichnis Strom
Installateurverzeichnis Gas/Wasser
* Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb von Gas- und Stromnetzen, inklusive der Netzanschlüsse, dem jeweiligen Netzbetreiber (NB). Im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie ist dies für das Stadtgebiet Köln und Bergisch Gladbach (Strom, Gas), Rösrath (Gas) und Leichlingen (Gas) die Rheinische NETZGesellschaft mbH und für die Städte/Gemeinden Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Bornheim, Alfter, Wachtberg, Königswinter, St. Augustin, Niederkassel, Lohmar, Rösrath und Langenfeld (Strom) die Westnetz GmbH.