Nur Personen, die einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, dürfen Auskunft zu ihren Anliegen erhalten. Sie können aber eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, Angelegenheiten in Ihrem Namen bei der RheinEnergie zu regeln.

Erteilen Sie dazu dieser Person eine Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass für jede Kundennummer eine separate Vollmacht notwendig ist, z. B. je eine Vollmacht für Ihren Strom- und eine für Ihren Gasvertrag.

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