Ersatzversorgung Strom und Erdgas
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten, die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird. So hat der Kunde Zeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen bzw. einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.
Für die Ersatzversorgung von nicht leistungsgemessenen Verbrauchsstellen in Niederspannung gelten die Preise der Grundversorgung entsprechend. Über die Tarife informieren wir Sie in unserem > Privatkundenportal
Für die Ersatzversorgung in Mittelspannung kommen gesonderte Preise und Bedingungen zur Anwendung. Die aktuellen Preise und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne mit.
Für die Ersatzversorgung von nicht leistungsgemessenen Verbrauchsstellen gelten die Preise der Grundversorgung Erdgas geschäftlich. Diese finden Sie in unserem